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„Oma mit Waffen erwischt!“ – 75-Jährige wollte Schlagringe für ihre Enkel nach Deutschland schmuggeln

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Ungewöhnlicher Fund am Berliner Flughafen sorgt für Kopfschütteln

Am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) staunten die Zollbeamten nicht schlecht: Eine 75-jährige Frau aus Israel hatte mehrere Schlagringe in ihrem Gepäck. Ihre Begründung? Die verbotenen Waffen sollten ihren Enkelkindern beim Klavierspielen helfen!

Der Fall sorgt für Verwunderung – und für ein Strafverfahren. Denn Schlagringe sind in Deutschland streng verboten. Nun drohen der Seniorin rechtliche Konsequenzen.

Oma im Visier des Zolls – Der skurrile Fund

Die betagte Dame wurde bei einer routinemäßigen Gepäckkontrolle gestoppt. Mehrere Schlagringe fanden sich in ihrem Koffer – Waffen, die in Deutschland unter das Waffengesetz fallen und deren Besitz sowie Einfuhr illegal sind.

Als die Zöllner die Frau zur Herkunft der Gegenstände befragten, überraschte sie mit einer kuriosen Antwort: Sie habe die Schlagringe als „Trainingshilfe“ für ihre Enkelkinder gedacht, die beide Klavier spielen.

Doch die Beamten blieben hart – und konfiszierten die Waffen umgehend.

In Deutschland streng verboten – Warum Schlagringe so gefährlich sind

Schlagringe sind keine harmlosen Souvenirs, sondern brutale Nahkampfwaffen. Sie bestehen aus Metall und verstärken die Schlagkraft der Faust enorm. Bei einem Treffer können sie schwere Verletzungen wie Knochenbrüche oder tiefe Platzwunden verursachen.

Deshalb sind sie in Deutschland illegal! Laut dem deutschen Waffengesetz zählen Schlagringe zu den verbotenen Gegenständen. Wer sie besitzt, transportiert oder einführt, macht sich strafbar. Die Strafen können Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren umfassen.

Bannbruch: Ein weiteres Delikt kommt hinzu

Neben dem Verstoß gegen das Waffengesetz droht der Seniorin nun auch ein Verfahren wegen Bannbruchs. Dieser Begriff beschreibt das illegale Einführen von verbotenen Waren nach Deutschland. Unwissenheit schützt in diesem Fall nicht vor Strafe!

Die 75-Jährige beteuerte, nicht gewusst zu haben, dass Schlagringe in Deutschland verboten sind. Doch das deutsche Recht sieht klar vor: Jeder Reisende ist selbst dafür verantwortlich, sich über die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes zu informieren.

Wie konnte es zu diesem Missverständnis kommen?

Die ältere Dame hatte offenbar keine kriminellen Absichten. Doch ihr Fall zeigt, wie schnell harmlose Mitbringsel aus dem Ausland zur bösen Überraschung werden können.

In manchen Ländern – etwa in den USA oder in Teilen Asiens – sind Schlagringe legal oder werden als Souvenirs verkauft. Doch was dort erlaubt ist, kann in Deutschland als Waffe eingestuft werden.

Fazit: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

Der Fall der 75-jährigen Reisenden ist ein weiteres Beispiel dafür, warum Reisende sich vorab über die Einfuhrbestimmungen informieren sollten.

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Bundestagsabstimmung über mögliches AfD-Verbotsverfahren sorgt für Diskussionen

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Bundestagsabstimmung über mögliches AfD-Verbotsverfahren sorgt für Diskussionen

Eine Entscheidung mit Signalwirkung

Im Bundestag wurde über eine mögliche Unterstützung eines Verbotsverfahrens gegen die Alternative für Deutschland (AfD) beraten.
Das Ergebnis dieser Abstimmung hat deutschlandweit für Aufmerksamkeit gesorgt: Ein Antrag, der auf die Prüfung eines solchen Verfahrens abzielte, fand keine Mehrheit.

Auffällig war, dass Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion gemeinsam mit der AfD gegen den Antrag stimmten. Diese Konstellation hat eine breite politische und mediale Debatte ausgelöst – über Grenzen, Verantwortung und den Umgang mit Parteien am rechten Rand des politischen Spektrums.

Hintergrund der Abstimmung

Der Antrag zielte darauf ab, zu prüfen, ob die Bundesregierung ein offizielles Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht anstrengen sollte.
Ein solches Verfahren ist in Deutschland juristisch möglich, aber an hohe verfassungsrechtliche Hürden gebunden.
Ein Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht aussprechen – und nur, wenn eindeutig belegt ist, dass die Partei aktiv darauf abzielt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen.

Bereits zwei Verbotsverfahren gegen andere Parteien (SRP in den 1950ern und NPD in den 2000ern) zeigen, wie komplex solche Verfahren sind.

CDU/CSU: Abstimmung als Zeichen gegen Symbolpolitik

Vertreter der Union erklärten nach der Abstimmung, dass ihr Nein keine Unterstützung für die AfD bedeute, sondern ein Zeichen gegen politische Symbolentscheidungen sei.
Ein CDU-Abgeordneter sagte, man wolle „keine rechtliche Scheinlösung“, sondern politische Auseinandersetzung mit Argumenten.

Die Union betont, dass ein Verbotsverfahren juristisch kaum Aussicht auf Erfolg hätte und die AfD im Falle eines Scheiterns politisch gestärkt werden könnte.

AfD feiert Abstimmung als Erfolg

Die AfD wertete das Abstimmungsergebnis als politischen Erfolg. Parteivertreter erklärten, das Ergebnis zeige, dass ein Verbot rechtlich nicht durchsetzbar sei und dass sich „die Angst der Altparteien vor der Realität“ zeige.
In sozialen Medien teilten Funktionäre die Nachricht mit dem Hinweis, dass „Demokratie bedeutet, auch andere Meinungen auszuhalten“.

Die Partei sieht die Debatte als Bestätigung dafür, dass sie – trotz massiver Kritik – Teil des demokratischen Systems bleibt.

Kritik von SPD, Grünen und FDP

Politiker der Ampelkoalition kritisierten die gemeinsame Abstimmung von CDU/CSU und AfD scharf.
Mehrere Abgeordnete warfen der Union vor, sie habe sich damit „strategisch gefährlich positioniert“.
„Wer mit der AfD stimmt, normalisiert sie“, hieß es von einem Vertreter der Grünen-Fraktion.

FDP-Politiker warnten vor Symbolik, die von extremistischen Gruppen missverstanden werden könne.
Zugleich betonten sie, dass demokratische Parteien klar zwischen Rechtsstaatlichkeit und politischem Populismus unterscheiden müssen.

Gesellschaftliche Reaktionen

In sozialen Netzwerken sorgte die Abstimmung für ein großes Echo.
Während Befürworter sie als Zeichen von Vernunft und Rechtsstaatlichkeit sehen, empfinden Kritiker sie als gefährlichen Dammbruch.

Politikwissenschaftler bewerten den Vorgang als „Kommunikationsereignis mit hoher Signalwirkung“.
Er zeige, wie aufgeladen die politische Stimmung in Deutschland derzeit sei – und wie stark sich das Vertrauen in Institutionen und Parteien verändert hat.

Fazit

Die Bundestagsabstimmung über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren hat einmal mehr gezeigt, wie sensibel das Verhältnis zwischen Recht, Politik und öffentlicher Wahrnehmung ist.
Die Entscheidung wird unterschiedlich interpretiert: Für die einen ein Ausdruck von Rechtsstaatlichkeit, für andere ein Warnsignal vor der schleichenden Normalisierung radikaler Positionen.

Eines steht fest: Die Diskussion über den Umgang mit der AfD – juristisch wie politisch – wird Deutschland noch lange beschäftigen.

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