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Der Fall Marianne Bachmeier: Als eine Mutter den Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal erschoss

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Es war der 6. März 1981, als sich in Lübeck eine Szene abspielte, die bis heute als einer der aufsehenerregendsten Fälle von Selbstjustiz in Deutschland gilt: Marianne Bachmeier, eine Mutter, deren Kind Opfer eines grausamen Verbrechens wurde, erschoss den mutmaßlichen Täter Klaus Grabowski mitten im Gerichtssaal – vor den Augen von Richtern, Anwälten und Journalisten.

Grabowski war angeklagt, die siebenjährige Anna Bachmeier, Mariannes Tochter, entführt, missbraucht und ermordet zu haben. Marianne, von Trauer, Wut und Ohnmacht getrieben, schmuggelte eine Pistole in den Gerichtssaal und feuerte sieben Schüsse ab – alle trafen Grabowski tödlich.


Ein Trauma mit tödlichen Konsequenzen

Marianne Bachmeiers Leben war schon vor dem Mord an ihrer Tochter von schwierigen Umständen geprägt. Aufgewachsen in einem von Gewalt geprägten Elternhaus, selbst mehrfach Opfer sexueller Übergriffe, musste sie als junge Frau zwei Kinder zur Adoption freigeben. Ihre Tochter Anna, geboren 1973, war ihr drittes Kind – sie zog sie alleine groß.

Im Mai 1980 verließ Anna nach einem Streit das Haus, ohne in die Schule zu gehen. Auf dem Weg zu einer Freundin begegnete sie Klaus Grabowski, einem einschlägig vorbestraften Sexualstraftäter. Er lockte Anna in seine Wohnung, hielt sie dort stundenlang fest, bevor er sie erdrosselte. Ihre Leiche versteckte er in einer Kiste am Ufer eines Kanals.


Ein Täter mit Vergangenheit – und verstörenden Aussagen

Grabowski war kein unbeschriebenes Blatt: Er hatte bereits Gefängnisstrafen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verbüßt und sich während eines früheren Aufenthalts sogar freiwillig kastrieren lassen – nur um dies später mithilfe von Hormonen rückgängig zu machen. Im Prozess gestand er zwar den Mord, behauptete aber, Anna habe ihn angeblich erpresst.

Diese Aussage – das Opfer als Schuldige darzustellen – erschütterte Marianne Bachmeier zutiefst. Für sie war das der endgültige Bruchpunkt.


Der Tag der Tat: Ein Akt der Verzweiflung

Am dritten Verhandlungstag betrat Marianne Bachmeier mit einer Pistole des Typs Beretta M1934 den Gerichtssaal. Kurz darauf zog sie die Waffe aus ihrer Handtasche und feuerte acht Schüsse ab – sieben davon trafen Grabowski tödlich. Ihre Worte nach der Tat: „Ich wollte ihm ins Gesicht schießen, aber ich habe ihn in den Rücken getroffen … Ich hoffe, er ist tot.“


Der Prozess gegen die „Rachemutter“

Die Tat rief gespaltene Reaktionen hervor. Viele zeigten Verständnis, sahen sie als Akt einer verzweifelten Mutter. Andere kritisierten die Selbstjustiz scharf. Im Jahr 1983 wurde Marianne schließlich wegen vorsätzlichen Totschlags und illegalen Waffenbesitzes zu sechs Jahren Haft verurteilt – sie kam nach drei Jahren wieder frei.

Umfragen zeigten, wie gespalten die deutsche Öffentlichkeit war: Für rund ein Viertel war das Urteil zu milde, andere hielten es für zu streng – wieder andere für genau richtig.


Ein Leben im Schatten der Tat

Nach ihrer Haft zog sich Marianne aus der Öffentlichkeit zurück. Sie wanderte nach Nigeria aus, heiratete, ließ sich scheiden, lebte später in Italien. Schließlich kehrte sie nach Lübeck zurück, wo sie 1996 im Alter von nur 46 Jahren an Bauchspeicheldrüsenkrebs verstarb. Ihr letzter Wunsch, in Sizilien zu sterben, erfüllte sich nicht. Sie wurde neben ihrer Tochter Anna beigesetzt.


Ein Fall, der Deutschland bewegte

Der Fall Marianne Bachmeier ist bis heute ein Symbol für die extremen Grenzen elterlicher Verzweiflung – und eine tiefgreifende Debatte über Selbstjustiz. War ihr Handeln moralisch nachvollziehbar oder rechtlich unentschuldbar?

Bis heute bewegt ihre Geschichte Menschen weit über Deutschland hinaus – als tragisches Kapitel der Justizgeschichte und als eindringliche Erinnerung daran, was passiert, wenn der Schmerz eines Verlusts jede Grenze durchbricht.

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Tragödie in Stuttgart: Auto fährt in Menschengruppe – eine Frau stirbt, mehrere Verletzte

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Am Freitagabend (2. Mai 2025) kam es im Zentrum von Stuttgart zu einem schweren Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang. Gegen 17:50 Uhr verlor ein 42-jähriger Autofahrer offenbar beim Abbiegen in der Charlottenstraße die Kontrolle über seinen SUV vom Typ Mercedes G-Klasse und fuhr in eine Gruppe wartender Passanten an der Haltestelle Olgaeck.

Dabei wurden insgesamt acht Menschen verletzt – drei davon schwer. Besonders tragisch: Eine 46-jährige Frau, die schwere Verletzungen erlitt, verstarb später im Krankenhaus. Unter den Opfern befinden sich auch fünf Kinder. Eines der Kinder musste notoperiert werden und wird aktuell intensivmedizinisch betreut. Zwei Erwachsene wurden im sogenannten Schockraum behandelt, ein Bereich für lebensbedrohlich Verletzte.

Nach dem Vorfall sperrte die Polizei die Unfallstelle großräumig ab. Vor Ort bot sich den Rettungskräften ein Bild des Schreckens: Umgestürzte Fahrräder, persönliche Gegenstände und schockierte Zeugen. Der Fahrer, ein deutscher Staatsbürger, wurde direkt am Unfallort vorläufig festgenommen. Laut aktuellem Ermittlungsstand gibt es keine Hinweise auf eine vorsätzliche Tat oder ein extremistisches Motiv. Die Polizei spricht bisher von einem tragischen Unglück.

Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) zeigte sich tief betroffen und sprach den Angehörigen der Verstorbenen sowie den Verletzten sein Mitgefühl aus. „In Gedanken sind wir bei den Familien“, erklärte er in einer Stellungnahme.

Die Ermittlungen zu den genauen Umständen des Unfalls laufen weiter. Die Polizei wertet unter anderem Aufnahmen von Überwachungskameras aus und befragt Zeugen. Bislang ist unklar, ob ein technischer Defekt, medizinischer Notfall oder menschliches Versagen zu dem Kontrollverlust geführt hat.

Dieser tragische Vorfall hat viele Menschen in Stuttgart erschüttert und verdeutlicht einmal mehr, wie schnell das Leben im öffentlichen Raum durch unerwartete Ereignisse aus den Fugen geraten kann. Die Stadt sicherte zu, alles zu tun, um die Umstände vollständig aufzuklären und mögliche Konsequenzen für die Verkehrssicherheit zu prüfen.

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