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AfD-Einstufung durch Bundesverfassungsschutz: Nicht alle Bundesländer ziehen mit

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Nach der offiziellen Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz am 2. Mai 2025 herrscht Uneinigkeit zwischen Bund und Ländern über die konkrete Umsetzung. Während das Bundesamt unter Führung des Bundesinnenministeriums mit dieser Bewertung bundesweit ein Zeichen setzen will, zeigen sich mehrere Bundesländer zurückhaltend – und verweisen auf ihre eigene Zuständigkeit.

Länder setzen auf eigene Prüfverfahren

Der Verfassungsschutz agiert in Deutschland im föderalen System. Das bedeutet: Jedes Bundesland betreibt ein eigenes Landesamt für Verfassungsschutz und kann politische Organisationen eigenständig einstufen. Genau hier liegt der Knackpunkt: Die Entscheidung aus Berlin hat laut mehreren Landesinnenministerien keine automatische Wirkung auf die Beobachtung der AfD in den jeweiligen Regionen.

So erklärte Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange (SPD), dass die Einstufung durch den Bund „zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen“ auf das Land habe. Man werde das Gutachten sorgfältig prüfen und daraus ggf. eigene Schlüsse ziehen. Eine automatische Übernahme der Entscheidung sei jedoch nicht vorgesehen.

Ähnlich äußerte sich Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Dort wird die AfD aktuell als Verdachtsfall geführt – eine Beobachtungsform mit weniger weitreichenden Maßnahmen als bei der Einstufung als „gesichert rechtsextrem“. Auch in Bayern wird die AfD momentan als Verdachtsfall überwacht. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte an, dass das Gutachten nun geprüft werde,
man aber weiterhin auf eigene Analysen setze.

NRW: Noch keine Einstufung

In Nordrhein-Westfalen geht man sogar noch vorsichtiger vor. Dort wird die AfD bislang überhaupt nicht vom Landesverfassungsschutz beobachtet – weder als Verdachtsfall noch als erwiesen extremistisch. Laut Behördenangaben liegen derzeit „nicht die Voraussetzungen“ für eine solche Bewertung vor. Beobachtet wurde lediglich die Jugendorganisation „Junge Alternative“, die inzwischen aufgelöst wurde.

Auch andere Bundesländer wie Hessen, Niedersachsen, Bremen und Baden-Württemberg stufen die Partei derzeit nur als Verdachtsfall ein. Fünf Länder, darunter NRW, haben bislang gar keine formelle Einstufung vorgenommen.

Nur drei Länder sehen AfD als eindeutig rechtsextrem

Derzeit wird die AfD lediglich in drei Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft: Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dort haben die Landesverfassungsschutzämter bereits im vergangenen Jahr auf die Entwicklung innerhalb der Partei reagiert und entsprechende Bewertungen veröffentlicht.

Einheitliche Linie fraglich

Die aktuelle Situation zeigt, wie kompliziert der Umgang mit politischen Bewegungen im föderalen System sein kann. Während das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Entscheidung als fachlich begründet und notwendig verteidigt, mahnen einige Länder zur Zurückhaltung. Innenpolitisch sorgt das für Spannungen – sowohl zwischen den politischen Lagern als auch zwischen Bund und Ländern.

Zugleich wird in der öffentlichen Diskussion erneut deutlich, wie sensibel das Thema ist. Kritiker befürchten politische Einflussnahme, Befürworter betonen die Notwendigkeit eines klaren Signals gegen extremistische Tendenzen.

Fazit

Die Entscheidung des Bundesverfassungsschutzes, die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen, sorgt bundesweit für eine kontroverse Debatte. Viele Landesregierungen prüfen nun unabhängig, ob und wie sie die neue Einschätzung übernehmen. Eine einheitliche Linie scheint aktuell nicht in Sicht – was die politische und rechtliche Diskussion rund um die AfD weiter anheizen dürfte.

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Plötzlich fasst sich Ulrich Siegmund an den Kopf! „Wie PEINLICH sie eigentlich!?“ – Dieser Moment sorgt für Gelächter und Kopfschütteln

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💥 Plötzlich fasst sich Ulrich Siegmund an den Kopf! 😂
„Wie PEINLICH sie eigentlich!?“ – Dieser Moment sorgt für Gelächter und Kopfschütteln

Es war einer dieser Augenblicke, die man nicht planen kann – und genau deshalb im Netz sofort viral gehen. Mitten in der Debatte, die Stimmung ohnehin schon aufgeheizt, greift Ulrich Siegmund sich plötzlich demonstrativ an den Kopf. Ein Blick, eine Geste, ein kurzes Innehalten – und der Saal weiß sofort: Das war zu viel. 😂

Was folgte, war ein Mix aus Fremdscham, Gelächter und ungläubigem Staunen. Denn während auf der einen Seite noch versucht wurde, einen Punkt zu erklären, schien auf der anderen Seite längst klar zu sein: Hier läuft gerade etwas gehörig schief. Die berühmte Kopf-an-die-Stirn-Geste sagte mehr als tausend Worte. „Wie peinlich ist das eigentlich?“, schien sie zu fragen – und viele Zuschauer dachten offenbar dasselbe.

In den sozialen Netzwerken dauerte es keine Minuten, bis die Szene kursierte. Clips, Standbilder, Memes – alles dabei. Kommentatoren sprachen von einem „Lehrbuchmoment politischer Blamage“, andere feierten die Reaktion als herrlich ehrlich. Denn was viele nur denken, zeigte Siegmund offen: Ungläubigkeit pur.

Besonders pikant: Der Moment kam völlig unerwartet. Kein vorbereiteter Konter, keine scharfe Wortmeldung – sondern eine spontane, menschliche Reaktion. Genau das macht die Szene so stark. Sie wirkt nicht gespielt, nicht kalkuliert, sondern echt. Und gerade in einer Welt voller durchinszenierter Auftritte bleibt so etwas hängen.

Ob man nun zustimmt oder nicht: Dieser Augenblick wird bleiben. Als kurzer, aber eindrücklicher Beweis dafür, dass manchmal eine einfache Geste genügt, um eine ganze Situation auf den Punkt zu bringen. 💥

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