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Der Fall Marianne Bachmeier: Als eine Mutter den Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal erschoss

Es war der 6. März 1981, als sich in Lübeck eine Szene abspielte, die bis heute als einer der aufsehenerregendsten Fälle von Selbstjustiz in Deutschland gilt: Marianne Bachmeier, eine Mutter, deren Kind Opfer eines grausamen Verbrechens wurde, erschoss den mutmaßlichen Täter Klaus Grabowski mitten im Gerichtssaal – vor den Augen von Richtern, Anwälten und Journalisten.
Grabowski war angeklagt, die siebenjährige Anna Bachmeier, Mariannes Tochter, entführt, missbraucht und ermordet zu haben. Marianne, von Trauer, Wut und Ohnmacht getrieben, schmuggelte eine Pistole in den Gerichtssaal und feuerte sieben Schüsse ab – alle trafen Grabowski tödlich.

Ein Trauma mit tödlichen Konsequenzen
Marianne Bachmeiers Leben war schon vor dem Mord an ihrer Tochter von schwierigen Umständen geprägt. Aufgewachsen in einem von Gewalt geprägten Elternhaus, selbst mehrfach Opfer sexueller Übergriffe, musste sie als junge Frau zwei Kinder zur Adoption freigeben. Ihre Tochter Anna, geboren 1973, war ihr drittes Kind – sie zog sie alleine groß.
Im Mai 1980 verließ Anna nach einem Streit das Haus, ohne in die Schule zu gehen. Auf dem Weg zu einer Freundin begegnete sie Klaus Grabowski, einem einschlägig vorbestraften Sexualstraftäter. Er lockte Anna in seine Wohnung, hielt sie dort stundenlang fest, bevor er sie erdrosselte. Ihre Leiche versteckte er in einer Kiste am Ufer eines Kanals.

Ein Täter mit Vergangenheit – und verstörenden Aussagen
Grabowski war kein unbeschriebenes Blatt: Er hatte bereits Gefängnisstrafen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verbüßt und sich während eines früheren Aufenthalts sogar freiwillig kastrieren lassen – nur um dies später mithilfe von Hormonen rückgängig zu machen. Im Prozess gestand er zwar den Mord, behauptete aber, Anna habe ihn angeblich erpresst.
Diese Aussage – das Opfer als Schuldige darzustellen – erschütterte Marianne Bachmeier zutiefst. Für sie war das der endgültige Bruchpunkt.

Der Tag der Tat: Ein Akt der Verzweiflung
Am dritten Verhandlungstag betrat Marianne Bachmeier mit einer Pistole des Typs Beretta M1934 den Gerichtssaal. Kurz darauf zog sie die Waffe aus ihrer Handtasche und feuerte acht Schüsse ab – sieben davon trafen Grabowski tödlich. Ihre Worte nach der Tat: „Ich wollte ihm ins Gesicht schießen, aber ich habe ihn in den Rücken getroffen … Ich hoffe, er ist tot.“
Der Prozess gegen die „Rachemutter“
Die Tat rief gespaltene Reaktionen hervor. Viele zeigten Verständnis, sahen sie als Akt einer verzweifelten Mutter. Andere kritisierten die Selbstjustiz scharf. Im Jahr 1983 wurde Marianne schließlich wegen vorsätzlichen Totschlags und illegalen Waffenbesitzes zu sechs Jahren Haft verurteilt – sie kam nach drei Jahren wieder frei.
Umfragen zeigten, wie gespalten die deutsche Öffentlichkeit war: Für rund ein Viertel war das Urteil zu milde, andere hielten es für zu streng – wieder andere für genau richtig.

Ein Leben im Schatten der Tat
Nach ihrer Haft zog sich Marianne aus der Öffentlichkeit zurück. Sie wanderte nach Nigeria aus, heiratete, ließ sich scheiden, lebte später in Italien. Schließlich kehrte sie nach Lübeck zurück, wo sie 1996 im Alter von nur 46 Jahren an Bauchspeicheldrüsenkrebs verstarb. Ihr letzter Wunsch, in Sizilien zu sterben, erfüllte sich nicht. Sie wurde neben ihrer Tochter Anna beigesetzt.
Ein Fall, der Deutschland bewegte
Der Fall Marianne Bachmeier ist bis heute ein Symbol für die extremen Grenzen elterlicher Verzweiflung – und eine tiefgreifende Debatte über Selbstjustiz. War ihr Handeln moralisch nachvollziehbar oder rechtlich unentschuldbar?
Bis heute bewegt ihre Geschichte Menschen weit über Deutschland hinaus – als tragisches Kapitel der Justizgeschichte und als eindringliche Erinnerung daran, was passiert, wenn der Schmerz eines Verlusts jede Grenze durchbricht.

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Das Mädchen machte sich über ihre Schwiegermutter lustig, weil sie Fotos von ihrem „faltigen Körper“ im Badeanzug teilte: Die Frau erteilte ihr eine „unvergessliche“ Lektion!

Das Mädchen machte sich über ihre Schwiegermutter lustig, weil sie Fotos von ihrem „faltigen Körper“ im Badeanzug teilte: Die Frau erteilte ihr eine „unvergessliche“ Lektion!
Sollte es eine Begrenzung geben,
wer einen Badeanzug tragen darf? Die meisten Menschen würden sofort
sagen: „Absolut
nicht!“ – schließlich hat jeder das Recht, sich am Strand
oder im Schwimmbad wohlzufühlen. Doch meine Schwiegertochter
Janice war da ganz
anderer Meinung – und ich musste schmerzhaft erfahren, wie
verletzend solche Ansichten sein können.
Nach einem erfrischenden Ausflug nach Miami Beach mit meinem Mann Donald fühlte ich mich verjüngt, voller Lebensfreude und sehr geliebt. An einem dieser sonnigen Tage entschied ich mich, einen schwarzen Bikini zu tragen – und Donald konnte nicht aufhören, mir Komplimente zu machen. Für ihn war ich, trotz meines Alters und meiner Falten, immer noch die Frau, die er liebte und bewunderte.
Ein kleines Mädchen, das
zufällig in der Nähe spielte, hielt diesen süßen Moment mit einem
Foto fest, und ich beschloss später, es auf Facebook zu teilen. Es war für mich
nichts anderes als eine schöne Erinnerung an die Liebe zwischen
meinem Mann und mir. Doch dann geschah etwas, das mich zutiefst
verletzte:
Unter meinem Foto erschien ein
Kommentar von Janice, meiner Schwiegertochter. Sie
schrieb:
„Wirklich? Wie kann sie
überhaupt daran denken, ihren faltigen Körper im Badeanzug zur
Schau zu stellen?! Es sieht SCHRECKLICH aus!“
Diese Worte trafen mich wie
ein Schlag ins Gesicht. Ich war schockiert, traurig und zutiefst
verletzt. Schließlich wollte ich niemandem schaden – ich wollte nur
einen glücklichen Moment teilen.
Doch anstatt mich zurückzuziehen oder beschämt das Bild zu löschen, beschloss ich, eine Lektion in Respekt und Menschlichkeit zu erteilen. Ich organisierte kurzerhand ein großes Familiengrillfest bei uns im Garten. Alle kamen – auch Janice.
Als die Stimmung ausgelassen
war und jeder lachte, nutzte ich den richtigen Moment: Ich zeigte
das Foto von mir im Bikini auf dem großen Bildschirm, den wir für
Familienfotos aufgebaut hatten. Mit ruhiger Stimme erklärte ich,
dass dieses Bild für mich nicht „Falten“ oder „Alter“ zeige,
sondern die Liebe, die über die Jahre nur stärker geworden
sei.
Dann las ich den Kommentar von Janice laut vor – und es wurde ganz still. Alle sahen sie an, und man spürte, wie ihr die Röte ins Gesicht stieg. Ich betonte anschließend, wie wichtig es sei, Freundlichkeit walten zu lassen und dass wir alle alt werden. „Falten und graues Haar“, sagte ich, „sind keine Schande – sie sind Zeichen eines gut gelebten Lebens.“
Janice war sichtlich beschämt.
Schließlich stand sie auf, entschuldigte sich und gab zu, dass sie
aus Oberflächlichkeit und Unreife gehandelt hatte. Es war ein
Moment, den niemand in der Familie je vergessen wird – eine Lektion
über Respekt, Liebe und den Wert des Alters.
Heute weiß ich: Es ist nicht immer leicht, sich gegen Altersdiskriminierung in der eigenen Familie zu wehren. Aber manchmal muss man die Stimme erheben – nicht mit Wut, sondern mit Würde. Denn das Alter nimmt uns vielleicht die Jugend, aber es schenkt uns auch Erfahrungen, Weisheit und Erinnerungen, die unbezahlbar sind.
Und wenn ich meine Falten
betrachte, denke ich: Sie sind nicht mein Makel – sie sind mein
Lebensweg.
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