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Der Fall Marianne Bachmeier: Als eine Mutter den Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal erschoss

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Es war der 6. März 1981, als sich in Lübeck eine Szene abspielte, die bis heute als einer der aufsehenerregendsten Fälle von Selbstjustiz in Deutschland gilt: Marianne Bachmeier, eine Mutter, deren Kind Opfer eines grausamen Verbrechens wurde, erschoss den mutmaßlichen Täter Klaus Grabowski mitten im Gerichtssaal – vor den Augen von Richtern, Anwälten und Journalisten.

Grabowski war angeklagt, die siebenjährige Anna Bachmeier, Mariannes Tochter, entführt, missbraucht und ermordet zu haben. Marianne, von Trauer, Wut und Ohnmacht getrieben, schmuggelte eine Pistole in den Gerichtssaal und feuerte sieben Schüsse ab – alle trafen Grabowski tödlich.


Ein Trauma mit tödlichen Konsequenzen

Marianne Bachmeiers Leben war schon vor dem Mord an ihrer Tochter von schwierigen Umständen geprägt. Aufgewachsen in einem von Gewalt geprägten Elternhaus, selbst mehrfach Opfer sexueller Übergriffe, musste sie als junge Frau zwei Kinder zur Adoption freigeben. Ihre Tochter Anna, geboren 1973, war ihr drittes Kind – sie zog sie alleine groß.

Im Mai 1980 verließ Anna nach einem Streit das Haus, ohne in die Schule zu gehen. Auf dem Weg zu einer Freundin begegnete sie Klaus Grabowski, einem einschlägig vorbestraften Sexualstraftäter. Er lockte Anna in seine Wohnung, hielt sie dort stundenlang fest, bevor er sie erdrosselte. Ihre Leiche versteckte er in einer Kiste am Ufer eines Kanals.


Ein Täter mit Vergangenheit – und verstörenden Aussagen

Grabowski war kein unbeschriebenes Blatt: Er hatte bereits Gefängnisstrafen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verbüßt und sich während eines früheren Aufenthalts sogar freiwillig kastrieren lassen – nur um dies später mithilfe von Hormonen rückgängig zu machen. Im Prozess gestand er zwar den Mord, behauptete aber, Anna habe ihn angeblich erpresst.

Diese Aussage – das Opfer als Schuldige darzustellen – erschütterte Marianne Bachmeier zutiefst. Für sie war das der endgültige Bruchpunkt.


Der Tag der Tat: Ein Akt der Verzweiflung

Am dritten Verhandlungstag betrat Marianne Bachmeier mit einer Pistole des Typs Beretta M1934 den Gerichtssaal. Kurz darauf zog sie die Waffe aus ihrer Handtasche und feuerte acht Schüsse ab – sieben davon trafen Grabowski tödlich. Ihre Worte nach der Tat: „Ich wollte ihm ins Gesicht schießen, aber ich habe ihn in den Rücken getroffen … Ich hoffe, er ist tot.“


Der Prozess gegen die „Rachemutter“

Die Tat rief gespaltene Reaktionen hervor. Viele zeigten Verständnis, sahen sie als Akt einer verzweifelten Mutter. Andere kritisierten die Selbstjustiz scharf. Im Jahr 1983 wurde Marianne schließlich wegen vorsätzlichen Totschlags und illegalen Waffenbesitzes zu sechs Jahren Haft verurteilt – sie kam nach drei Jahren wieder frei.

Umfragen zeigten, wie gespalten die deutsche Öffentlichkeit war: Für rund ein Viertel war das Urteil zu milde, andere hielten es für zu streng – wieder andere für genau richtig.


Ein Leben im Schatten der Tat

Nach ihrer Haft zog sich Marianne aus der Öffentlichkeit zurück. Sie wanderte nach Nigeria aus, heiratete, ließ sich scheiden, lebte später in Italien. Schließlich kehrte sie nach Lübeck zurück, wo sie 1996 im Alter von nur 46 Jahren an Bauchspeicheldrüsenkrebs verstarb. Ihr letzter Wunsch, in Sizilien zu sterben, erfüllte sich nicht. Sie wurde neben ihrer Tochter Anna beigesetzt.


Ein Fall, der Deutschland bewegte

Der Fall Marianne Bachmeier ist bis heute ein Symbol für die extremen Grenzen elterlicher Verzweiflung – und eine tiefgreifende Debatte über Selbstjustiz. War ihr Handeln moralisch nachvollziehbar oder rechtlich unentschuldbar?

Bis heute bewegt ihre Geschichte Menschen weit über Deutschland hinaus – als tragisches Kapitel der Justizgeschichte und als eindringliche Erinnerung daran, was passiert, wenn der Schmerz eines Verlusts jede Grenze durchbricht.

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AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft – Faesers letzter großer Schritt sorgt für Diskussionen

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Kurz vor ihrem endgültigen Abschied aus dem Innenministerium hat Nancy Faeser (SPD) am 2. Mai 2025 eine hochbrisante Entscheidung öffentlich gemacht: Die gesamte AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz nun offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Ein Schritt, der die politische Debatte im Land schlagartig angeheizt hat – nicht nur wegen des Inhalts, sondern auch wegen des Zeitpunkts.

Letzte Amtshandlung mit politischer Sprengkraft

Faeser, die nur noch geschäftsführend im Amt ist, präsentierte die Einstufung gemeinsam mit Sinan Selen, dem derzeit kommissarisch amtierenden Vizepräsidenten des Verfassungsschutzes. Das offizielle Gutachten, auf dem die Entscheidung basiert, ist rund 1.100 Seiten stark. Es beruht laut Medienberichten sowohl auf öffentlich zugänglichen Aussagen und Reden von AfD-Funktionären als auch auf internen, vertraulichen Quellen. Eine Veröffentlichung des Gutachtens selbst bleibt jedoch bislang aus, was Kritik und Misstrauen aufkommen lässt.

Experten warnen vor politischer Einflussnahme

Scharfe Kritik kam unter anderem vom ehemaligen Chef des Bundesnachrichtendienstes August Hanning. Er bemängelte, dass eine so weitreichende Maßnahme ausgerechnet von einer Ministerin verkündet wurde, die sich auf der Zielgeraden ihrer Amtszeit befindet. Auch der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler äußerte Zweifel an der politischen Neutralität des Vorgehens: Der Verfassungsschutz sei schließlich dem Innenministerium weisungsgebunden.

Nachfolger Dobrindt nicht eingebunden

Besonders brisant: Faesers designierter Nachfolger, Alexander Dobrindt (CSU), wurde laut eigener Aussage erst kurz vor der Pressekonferenz über die Veröffentlichung informiert – ein ungewöhnlicher Vorgang bei einem derart sensiblen Thema. In Unionskreisen ist die Empörung groß. Man wirft Faeser und der SPD vor, mit einer letzten Amtshandlung noch einmal ein politisches Zeichen gegen die AfD setzen zu wollen – anstatt diese Entscheidung dem neuen Amtsinhaber zu überlassen.

AfD inszeniert sich als Opfer staatlicher Willkür

Die Parteiführung der AfD reagierte prompt und geschlossen. Tino Chrupalla und Alice Weidel bezeichneten die Entscheidung als einen Angriff auf die Demokratie und warfen der Bundesregierung politische Einflussnahme vor. Auch andere Parteivertreter wie Bernd Baumann oder René Aust (EU-Abgeordneter) warfen dem Staat „Repressionen“ und „autokratisches Verhalten“ vor – eine typische Rhetorik, mit der sich die Partei seit Jahren als „verfolgte Opposition“ darstellt.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Durch die neue Einstufung erhält der Verfassungsschutz weitreichendere Möglichkeiten: Die Beobachtung durch V-Leute, die Überwachung von Kommunikation und Veranstaltungen oder auch der Zugriff auf weitere Datenquellen werden damit juristisch erleichtert. Ein Parteiverbot, wie es von einigen politischen Stimmen gefordert wird, ist jedoch weiterhin sehr unwahrscheinlich – die rechtlichen Hürden dafür sind in Deutschland extrem hoch.

Trotzdem markiert dieser Schritt eine Zäsur in der deutschen Innenpolitik. Die Debatte über die politische Rolle der AfD, den Umgang mit Populismus und Extremismus sowie die Neutralität staatlicher Institutionen dürfte in den kommenden Wochen weiter an Schärfe gewinnen – nicht nur innerhalb der Parteien, sondern auch in der Öffentlichkeit.

Fazit

Ob als notwendige Schutzmaßnahme oder als politisch getriebene Entscheidung bewertet – die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ ist ein bedeutender Einschnitt mit weitreichenden Folgen für das politische Klima in Deutschland. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neue Bundesregierung dazu positioniert – und ob die AfD juristisch gegen die Entscheidung vorgeht. Klar ist jedoch: Die Diskussion um den richtigen Umgang mit der Partei hat eine neue Stufe erreicht.

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