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Nigerianische Mutter und ihre zwei Kinder nachts abgeschoben – Vorgang löst breite Kritik aus
Nigerianische Mutter und ihre zwei Kinder nachts abgeschoben – Vorgang löst breite Kritik aus
Die nächtliche Abschiebung einer nigerianischen Familie aus Berg im Landkreis Starnberg hat erhebliche Diskussionen über die Praxis von Rückführungen und den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen ausgelöst. Eine 41-jährige Mutter und ihre beiden Kinder im Alter von sieben und elf Jahren wurden in der Nacht zum 3. Dezember von der Polizei aus ihrer Asylunterkunft geholt, zum Flughafen gebracht und anschließend nach Nigeria ausgeflogen. Besonders großer Unmut entstand, nachdem bekannt wurde, dass die Mutter in Panik aus einem Fenster sprang, als die Beamten eintrafen, was sie jedoch laut Polizei unverletzt überstand. Helferkreis, Lehrkräfte, Flüchtlingsrat und Teile der lokalen Politik reagierten betroffen und kritisierten das Vorgehen als unnötig hart und für die Kinder traumatisierend.

Die Familie lebte seit zwei Jahren in Berg und galt als gut integriert. Der siebenjährige Sohn war erst im September eingeschult worden, seine ältere Schwester besuchte die fünfte Jahrgangsstufe einer Mittelschule. Nach Angaben von Elternvertretern und Lehrkräften waren beide Kinder sozial voll eingebunden und hatten enge Freundschaften geknüpft. Die elfjährige Tochter galt als leistungsstark und soll nach Angaben ihrer Lehrerin den Wunsch geäußert haben, später Polizistin zu werden. Viele in der Gemeinde reagierten daher mit großer Bestürzung, als sie vom plötzlichen Weggang erfuhren. Die Kinder hätten sich „sehr wohl gefühlt“ und seien „Teil der Dorfgemeinschaft“ geworden, heißt es aus dem Umfeld der Grundschule.
Die nächtliche Abschiebung begann, als Polizeibeamte die Unterkunft aufsuchten, um die Ausreisepflicht durchzusetzen. Die 41-jährige Mutter reagierte offenbar mit großer Angst und sprang aus einem Fenster des Gebäudes. Laut Angaben der Polizei und eines Arztes, der die Frau kurz darauf untersuchte, erlitt sie keine Verletzungen. Im Anschluss wurde die Familie zum Münchner Flughafen gebracht und in den frühen Morgenstunden nach Nigeria abgeschoben.

Verena Machnik vom Helferkreis Asyl und Integration in Berg bezeichnete die Abläufe als „verstörend“ und zeigte sich erschüttert darüber, wie mit einer Familie umgegangen worden sei, die sie als „besonders vulnerabel“ beschreibt. Sie verweist darauf, dass die beiden Kinder nicht in Nigeria geboren wurden und dessen Lebensverhältnisse kaum kennen. Nach Auffassung des Helferkreises hätte dies im Rahmen der europäischen Menschenrechtskonvention stärker berücksichtigt werden müssen. Der Helferkreis organisierte für den folgenden Dienstag eine Solidaritätskundgebung vor der Grundschule im Ortsteil Aufkirchen. Unterstützt wurde die Aktion unter anderem von der politischen Gruppierung QUH, die ebenfalls Kritik am Vorgehen äußerte. Das Landratsamt Starnberg erklärte lediglich, dass die Entscheidung zur Abschiebung nicht in seiner Zuständigkeit lag, sondern bei der Zentralen Ausländerbehörde Oberbayern.
In den vergangenen vier Jahren war die Mutter mehrfach in Asylverfahren vertreten worden. Ihr Anwalt, Günther Schmauß aus Neuaubing, schilderte, dass die Asylanträge der Familie im regulären Verfahren abgelehnt worden seien. Nach dem ersten negativen Bescheid habe die Mutter wie üblich einen Folgeantrag gestellt und Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Auch ein Eilantrag sei gestellt worden, der jedoch nicht vor Abschiebung geschützt habe, da die Mutter nicht erwerbstätig gewesen sei und keine ausreichende Bindung zu Deutschland nachweisen konnte. Schmauß betonte, dass die politischen Rahmenbedingungen sich verändert hätten und er seit etwa einem Jahr verstärkt beobachte, dass mehr abgelehnte Asylbewerber abgeschoben würden.

Deutliche Kritik kam vom Bayerischen Flüchtlingsrat. Sprecher Stephan Dünnwald bezeichnete den Vorgang als strukturelles Versagen von Behörden und Gerichten. Wenn eine alleinerziehende Mutter mit schulpflichtigen Kindern abgeschoben werde, müsse zuvor gewährleistet sein, dass Betreuung, Schulbesuch und grundlegende Versorgung im Zielland sichergestellt seien. Außerdem sei zu prüfen, ob die Sicherheitslage für die Familie tragbar sei. Dünnwald schilderte, dass abgeschobene Familien häufig unter erheblichen Schwierigkeiten in Nigeria ankommen und oft ohne ausreichende Mittel oder Unterstützung dastehen.
Ein Blick auf frühere Fälle zeigt, dass die Familie aus Berg nicht die einzige betroffene ist. Eine weitere nigerianische Familie aus Karlsfeld wurde bereits im Juni 2022 nachts abgeschoben. Auch dort waren zwei der drei Kinder nie zuvor in Nigeria gewesen. Der Vater berichtete, wie seine Kinder schwer traumatisiert aus der Erfahrung hervorgingen. Ein weiteres Kind der Familie litt an einer Behinderung und besuchte zuvor eine Fördereinrichtung in Deutschland.

Der Bayerische Flüchtlingsrat verweist auf die schwierigen Bedingungen, die viele Abgeschobene in Nigeria erwarten. Besonders in Lagos, der Millionenmetropole, in der viele Rückkehrer zunächst ankommen, herrschten für Neuankömmlinge herausfordernde Lebensumstände. Manche Familien könnten kurzfristig bei lokalen Organisationen unterkommen, die Notunterkünfte für Rückkehrer betreiben. Doch diese Einrichtungen seien stark ausgelastet und könnten nur wenige Tage Überbrückungshilfe leisten. Danach seien die Betroffenen oft auf sich allein gestellt.

Der Fall der Familie aus Berg hat darüber hinaus eine Grundsatzdebatte ausgelöst: Wie soll Deutschland mit Familien umgehen, deren Kinder bereits im Land sozial verwurzelt sind und für die eine Abschiebung erhebliche psychische Belastungen darstellt? Diejenigen, die sich vor Ort engagieren, fordern eine stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls und transparente Kriterien, die sicherstellen, dass Kinder nicht ohne ausreichende Vorbereitung in ein ihnen fremdes Land gebracht werden.
Ob die Familie in Nigeria Unterstützung findet, bleibt unklar. Sicher ist jedoch, dass der Fall in Berg ein Schlaglicht auf die Herausforderungen wirft, die sich ergeben, wenn Verwaltungsvorschriften, Asylrecht und humanitäre Aspekte aufeinandertreffen.
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