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Neue Regelung zur Kostenbeteiligung in Unterkünften für Geflüchtete

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Neue Regelung zur Kostenbeteiligung in Unterkünften für Geflüchtete

In den Städten Siegen und Neunkirchen wird die Unterbringung von Geflüchteten künftig nach einem angepassten Abrechnungsmodell organisiert. Die kommunalen Verwaltungen haben entschieden, den tatsächlichen Ressourcenverbrauch in Unterkünften stärker zu berücksichtigen und die anfallenden Kosten transparenter zu gestalten. Dabei geht es insbesondere um die Nutzung von Wohnraum, Energie und weiteren Betriebskosten in Asylbewerberheimen.

Nach Angaben der Stadtverwaltung Neunkirchen soll das neue Verfahren sicherstellen, dass der Verbrauch von Wasser, Strom und Heizung künftig genauer erfasst und entsprechend abgerechnet wird. Ziel ist es, einen bewussteren Umgang mit Ressourcen zu fördern und gleichzeitig die kommunalen Haushalte zu entlasten. Die Regelung betrifft Unterkünfte, in denen Geflüchtete während ihres laufenden Asylverfahrens oder in der Zeit danach wohnen.

 

Bisher wurden die Kosten für Unterkunft und Versorgung in vielen Fällen pauschal von den Kommunen getragen. Mit der neuen Vorgehensweise wird nun geprüft, in welchem Umfang eine anteilige Kostenübernahme durch die Bewohnerinnen und Bewohner möglich ist. Dabei orientieren sich die Kommunen an bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und an vergleichbaren Modellen, die in anderen Regionen bereits umgesetzt wurden.

Die Stadt Neunkirchen betont, dass es sich nicht um eine generelle Neuregelung handelt, die alle Geflüchteten gleichermaßen betrifft. Vielmehr wird individuell geprüft, ob und in welchem Umfang eine Kostenbeteiligung möglich ist. Maßgeblich sind dabei unter anderem das vorhandene Einkommen, staatliche Leistungen sowie die persönliche Lebenssituation der Betroffenen. Personen ohne eigenes Einkommen oder mit sehr geringen finanziellen Mitteln sollen weiterhin unterstützt werden.

 

Ein zentraler Bestandteil der neuen Regelung ist die Einführung verbrauchsabhängiger Abrechnungen. In den Unterkünften sollen Zählerstände für Strom, Wasser und Heizung systematisch erfasst werden. Dadurch können die tatsächlichen Kosten genauer ermittelt und nachvollziehbar dargestellt werden. Die Kommunen versprechen sich davon nicht nur eine gerechtere Verteilung der Kosten, sondern auch einen Anreiz für einen sparsameren Umgang mit Energie und anderen Ressourcen.

Die Unterkünfte selbst unterscheiden sich in ihrer Ausstattung und Größe. Einige verfügen über gemeinschaftlich genutzte Küchen und Sanitärbereiche, andere bieten abgeschlossene Wohneinheiten. Entsprechend unterschiedlich fällt auch der individuelle Verbrauch aus. Durch die neue Abrechnungsmethode soll diesen Unterschieden besser Rechnung getragen werden.

 

Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Maßnahme Teil eines umfassenderen Konzepts zur nachhaltigen Nutzung öffentlicher Mittel. Angesichts steigender Energiepreise und wachsender Ausgaben für soziale Leistungen stehen viele Kommunen vor der Herausforderung, ihre Haushalte auszugleichen. Die Anpassung der Kostenregelungen in Unterkünften für Geflüchtete wird dabei als ein möglicher Baustein gesehen.

Gleichzeitig wird betont, dass die grundlegende Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten weiterhin gewährleistet bleibt. Die Kommunen sehen sich in der Pflicht, menschenwürdige Wohnverhältnisse sicherzustellen. Die neuen Regelungen sollen diesen Anspruch nicht infrage stellen, sondern vielmehr für Transparenz und Nachvollziehbarkeit sorgen.

 

In der öffentlichen Diskussion wird häufig auf die Frage verwiesen, wie fair und praktikabel solche Modelle sind. Die Stadt Neunkirchen verweist darauf, dass vergleichbare Regelungen auch in anderen Bereichen des sozialen Wohnens existieren, etwa bei kommunalen Wohnungen oder Übergangsunterkünften. Dort ist es ebenfalls üblich, dass Bewohnerinnen und Bewohner sich – abhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten – an den laufenden Kosten beteiligen.

Die Umsetzung der neuen Regelung erfolgt schrittweise. Zunächst werden die bestehenden Unterkünfte technisch darauf vorbereitet, den Verbrauch präzise zu erfassen. Parallel dazu sollen Informationsgespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohnern stattfinden, um das neue System zu erläutern. Die Stadt legt dabei Wert darauf, mögliche Sprachbarrieren zu berücksichtigen und entsprechende Übersetzungsangebote bereitzustellen.

Ein weiterer Aspekt ist die rechtliche Prüfung der Kostenbeteiligung. Die Kommunen arbeiten dabei eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen im Einklang mit geltendem Recht stehen. Insbesondere das Asylbewerberleistungsgesetz spielt hierbei eine zentrale Rolle, da es die Rahmenbedingungen für Leistungen und mögliche Eigenbeteiligungen festlegt.

Langfristig erhoffen sich die Verantwortlichen, dass das neue Modell zu einer ausgewogeneren Nutzung der Unterkünfte beiträgt. Durch die stärkere Orientierung am tatsächlichen Verbrauch sollen sowohl Überlastungen als auch unnötige Mehrkosten vermieden werden. Gleichzeitig soll das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit gemeinschaftlich genutzten Ressourcen gestärkt werden.

Die Stadt Siegen beobachtet die Entwicklung in Neunkirchen aufmerksam und prüft, inwieweit ähnliche Ansätze auch im eigenen Zuständigkeitsbereich umgesetzt werden können. Dabei sollen die Erfahrungen aus der Praxis ausgewertet und gegebenenfalls angepasst werden. Ziel ist es, ein Modell zu entwickeln, das sowohl wirtschaftlich tragfähig als auch sozial ausgewogen ist.

 

Abschließend betonen die Kommunen, dass die Unterbringung von Geflüchteten weiterhin eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe bleibt. Die neuen Regelungen zur Kostenbeteiligung sollen dazu beitragen, diese Aufgabe langfristig zu bewältigen, ohne die Belastungen für einzelne Gruppen unverhältnismäßig zu erhöhen. Transparenz, Nachvollziehbarkeit und soziale Ausgewogenheit stehen dabei im Mittelpunkt der Überlegungen.

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Technischer Hilfeleistungseinsatz: Rettung eines gestürzten Pferdes auf eisglattem Untergrund

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Technischer Hilfeleistungseinsatz: Rettung eines gestürzten Pferdes auf eisglattem Untergrund

Zu einem besonderen Hilfeleistungseinsatz wurden mehrere Feuerwehren und unterstützende Stellen alarmiert, nachdem ein Pferd auf einem vereisten Feldweg gestürzt war und aus eigener Kraft nicht mehr aufstehen konnte. Der Vorfall ereignete sich auf einem außerhalb gelegenen Wegabschnitt, der aufgrund winterlicher Witterungsverhältnisse mit Glatteis bedeckt war. Das Tier befand sich nach dem Sturz in einer Lage, die ein selbstständiges Aufrichten unmöglich machte, sodass ein koordiniertes Eingreifen erforderlich wurde.

Nach Eingang der Meldung wurden Einsatzkräfte aus Stadtbergen und Deuringen zur Einsatzstelle entsandt. Beim Eintreffen bestätigte sich die Lage: Das Pferd lag auf dem vereisten Untergrund und zeigte keine Möglichkeit, sich ohne fremde Hilfe wieder auf die Beine zu stellen. Aufgrund der Größe und des Gewichts des Tieres war klar, dass eine Rettung nur mit geeigneter technischer Unterstützung und unter größtmöglicher Schonung des Tieres erfolgen konnten.

Um die Rettung fachgerecht und sicher durchführen zu können, wurde frühzeitig entschieden, weitere Stellen einzubinden. Der Bauhof Stadtbergen wurde hinzugezogen und unterstützte den Einsatz mit einem Kompaktlader. Dieses Fahrzeug sollte bei der technischen Umsetzung der Hebemaßnahmen eine zentrale Rolle spielen. Parallel dazu wurde die Feuerwehr Gersthofen alarmiert, die über ein spezielles Tierhebegeschirr verfügt. Dieses Equipment ist für Einsätze mit großen Tieren konzipiert und ermöglicht ein kontrolliertes Anheben, ohne unnötigen Druck oder Belastung auf einzelne Körperbereiche auszuüben.

Während der Vorbereitungen sicherten die Einsatzkräfte den Bereich ab. Der Feldweg wurde für den Verkehr gesperrt, um sowohl die Einsatzkräfte als auch das Tier vor zusätzlichen Gefahren zu schützen. Zudem wurde darauf geachtet, dass das Pferd während der gesamten Maßnahme möglichst ruhig blieb. Eine ruhige Umgebung ist bei Tierrettungen von besonderer Bedeutung, da Stressreaktionen die Situation verschärfen und sowohl für das Tier als auch für die Helfer ein erhöhtes Verletzungsrisiko darstellen können.

Nach Eintreffen aller beteiligten Kräfte wurde das weitere Vorgehen abgestimmt. Die Einsatzleitung koordinierte die einzelnen Schritte, wobei die Sicherheit des Tieres und der Helfer im Mittelpunkt stand. Das Tierhebegeschirr wurde sorgfältig am Pferd angebracht. Dabei wurde darauf geachtet, dass alle Gurte korrekt positioniert waren, um eine gleichmäßige Lastverteilung zu gewährleisten. Gleichzeitig bereitete der Bauhof den Kompaktlader vor, der für das kontrollierte Anheben genutzt werden sollte.

Der eigentliche Hebevorgang erfolgte langsam und unter ständiger Beobachtung. Mehrere Einsatzkräfte standen bereit, um das Tier zu stabilisieren und bei Bedarf einzugreifen. Durch das abgestimmte Zusammenspiel aller Beteiligten konnte das Pferd schrittweise angehoben werden. Sobald es wieder ausreichend Bodenkontakt hatte, wurde es vorsichtig in eine stehende Position gebracht. Währenddessen achteten die Helfer darauf, dass das Tier nicht erneut ausrutschte, da der Untergrund weiterhin glatt war.

Nach dem erfolgreichen Aufrichten blieb das Pferd zunächst unter Beobachtung. Es wurde geprüft, ob sichtbare Verletzungen vorlagen oder ob Anzeichen von Schmerzen oder Einschränkungen erkennbar waren. Nach ersten Erkenntnissen zeigte das Tier keine offensichtlichen Verletzungen. Es konnte eigenständig stehen und wirkte stabil. Dennoch wurde empfohlen, das Pferd weiterhin zu beobachten und gegebenenfalls tierärztlich untersuchen zu lassen, um mögliche innere Verletzungen oder spätere Folgen des Sturzes auszuschließen.

Nachdem die Rettungsmaßnahme abgeschlossen war, wurden die eingesetzten Gerätschaften zurückgebaut und die Einsatzstelle aufgeräumt. Der Feldweg wurde anschließend wieder freigegeben. Der gesamte Einsatz verlief ohne Zwischenfälle für die beteiligten Einsatzkräfte. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Feuerwehren sowie dem Bauhof verlief koordiniert und reibungslos.

Der Einsatz verdeutlicht, dass technische Hilfeleistungen nicht ausschließlich Menschen betreffen, sondern auch Tiere in Notlagen einschließen können. Gerade bei winterlichen Bedingungen kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Tiere auf glatten Untergründen stürzen und auf Unterstützung angewiesen sind. Solche Einsätze erfordern neben technischem Know-how auch Erfahrung im Umgang mit Tieren sowie eine enge Abstimmung zwischen verschiedenen Organisationen.

 

Ein wichtiger Aspekt bei derartigen Einsätzen ist die Verfügbarkeit geeigneter Ausrüstung. Spezielle Tierhebegeschirre und passende Fahrzeuge ermöglichen es, große Tiere kontrolliert und möglichst schonend zu bewegen. Ebenso entscheidend ist die Ausbildung der Einsatzkräfte, die den sicheren Umgang mit solchen Geräten und das richtige Verhalten in Tierrettungssituationen vermittelt.

Nach Abschluss des Einsatzes konnten alle beteiligten Kräfte wieder einrücken. Das Pferd blieb nach aktuellem Kenntnisstand unverletzt, und es waren keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Der Einsatz wurde dokumentiert und dient als weiteres Beispiel für die vielfältigen Aufgabenbereiche der Feuerwehr und der unterstützenden kommunalen Einrichtungen.

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