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Morddrohungen gegen die Geissens: Gerichtsurteil sorgt für Entsetzen

Morddrohungen gegen die Geissens – Stalker wieder auf freiem Fuß: Ein Fall, der betroffen macht
Die TV-Familie Geissens, bekannt durch ihre Reality-Show „Die Geissens – Eine schrecklich glamouröse Familie“, sieht sich mit einer ernsten Bedrohung konfrontiert, die nun für breite öffentliche Diskussionen sorgt. Ein 38-jähriger Mann aus dem Schweizer Kanton Aargau hatte monatelang insbesondere die Tochter Davina Geiss über soziale Medien massiv bedroht. Dabei beließ er es nicht bei Beleidigungen – er ging so weit, explizite Morddrohungen auszusprechen. Diese Ereignisse riefen nicht nur Angst bei der betroffenen Familie hervor, sondern werfen auch grundsätzliche Fragen über den Schutz von Prominenten und den Umgang mit psychisch auffälligen Tätern auf.
Ein bedrohlicher Stalker – und ein mildes Urteil
Der Täter leidet laut gerichtlichen Angaben an paranoider Schizophrenie. Dennoch: Das Bezirksgericht Kulm verurteilte ihn lediglich zu fünf Monaten Freiheitsstrafe sowie einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen. Doch diese Strafe wurde faktisch nicht mehr vollstreckt – denn der Mann hatte bereits 320 Tage in Untersuchungshaft verbracht. Somit galt die Strafe als abgesessen. Noch erstaunlicher: Für die zu lange Untersuchungshaft erhielt der Mann sogar eine Entschädigung von umgerechnet etwa 12.000 Euro.
Für viele Beobachter ist diese Entscheidung kaum nachvollziehbar. Immerhin handelte es sich nicht um einmalige, impulsive Äußerungen, sondern um monatelanges, gezieltes Bedrohen eines jungen Menschen über das Internet – mit allen psychischen Konsequenzen für das Opfer.
Fassungslosigkeit bei der Familie Geiss
Carmen und Robert Geiss reagierten auf das Urteil mit Entsetzen. In einem emotionalen Statement gegenüber den Medien zeigte sich Carmen Geiss tief enttäuscht von der Justiz: „Wie kann es sein, dass so jemand jetzt wieder frei herumläuft?“ Ihre Sorge gilt vor allem ihren Töchtern Davina und Shania, die aufgrund ihrer öffentlichen Bekanntheit besonders exponiert sind.
Robert Geiss kündigte an, dass er seine Familie nicht mehr ohne Schutz in die Schweiz reisen lassen wolle. „So ein Urteil lässt einen fassungslos zurück. Unsere Kinder wurden bedroht – und das soll ohne Konsequenzen bleiben?“ Die Familie überlegt nun, rechtlich gegen die Entscheidung des Gerichts vorzugehen.
Justiz in der Kritik: Schutz der Opfer vernachlässigt?
Die Entscheidung der Schweizer Justiz löst auch in der Öffentlichkeit Empörung aus. Viele stellen sich die Frage, wie sicher Prominente – und auch normale Bürger – vor psychisch auffälligen Personen sind, die offensichtlich eine Gefahr darstellen können. Die Tatsache, dass ein nachgewiesener Stalker nach einem solchen Verhalten entschädigt wird, während seine Opfer in Angst leben, stößt vielen sauer auf.
Die Geissens fordern, dass sich grundsätzlich etwas ändern müsse: „Wir fühlen uns vom System im Stich gelassen“, so Carmen Geiss. Sie plädiert für eine gesetzliche Verschärfung im Umgang mit gefährlichen Stalkern und eine bessere Gewichtung des Opferschutzes.
Was der Fall bedeutet – und warum er viele betrifft
Dieser Fall steht exemplarisch für ein größeres Problem: Wie geht eine Gesellschaft mit psychisch erkrankten Tätern um, die dennoch eine akute Gefahr für andere darstellen? Und: Wie viel Schutz erhalten Opfer, die durch Internet-Stalking, Drohungen oder persönliche Belästigung in ihrer Freiheit eingeschränkt werden?
Für die Geissens – und viele andere Betroffene – bleibt die Angst bestehen. Der Mann, der Davina monatelang bedrohte, ist wieder auf freiem Fuß. Ob er rückfällig wird? Niemand kann es garantieren.
Fazit: Ein Urteil mit Nachwirkungen
Die Welle der Empörung, die das Urteil ausgelöst hat, zeigt, dass die Gesellschaft mehr denn je für das Thema sensibilisiert ist. Der Fall wirft wichtige Fragen auf: über die Verantwortung von Gerichten, den Schutz von Opfern und die Konsequenzen für Täter. Für die Geissens ist eines klar: Sie werden sich nicht zum Schweigen bringen lassen – und weiterhin öffentlich für mehr Schutz und Gerechtigkeit eintreten.

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„Muss erst etwas passieren?“ – Die Geissens entsetzt über mildes Urteil nach Morddrohungen

Ein schockierender Vorfall erschüttert die TV-Familie
Carmen und Robert Geiss sind wütend – und vor allem fassungslos. Grund dafür sind massive Morddrohungen, die ein psychisch kranker Mann aus der Schweiz über Instagram gegen sie und ihre Töchter ausgesprochen hat. Besonders Davina Geiss wurde mit übelsten Beleidigungen konfrontiert, darunter der Begriff „Dreckshure“, während der Täter der ganzen Familie unverblümt mit dem Tod drohte. Der 38-jährige Schweizer behauptete sogar, Robert Geiss habe ihm in einem Café aufgelauert und Davina würde ihn ausspionieren.
Was zunächst wie die wirren Fantasien eines Einzelnen klingt, wurde sehr schnell bitterer Ernst für die Geissens. Der Mann war zuvor bereits auffällig geworden – unter anderem hatte er mit einem Baseballschläger auf das Schaufenster einer Bäckerei eingeschlagen. Er leidet laut Gutachten an paranoider Schizophrenie.
Mildes Urteil sorgt für Empörung
Das Bezirksgericht Kulm im Kanton Aargau verurteilte den Mann zu lediglich fünf Monaten Freiheitsstrafe sowie einer Geldstrafe – beides galt allerdings bereits als verbüßt, da er zuvor rund 320 Tage in Untersuchungshaft saß. Besonders brisant: Die vom Staatsanwalt empfohlene stationäre Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung wurde vom Gericht nicht angeordnet. Der Angeklagte lehnte die Maßnahme kategorisch ab, und das Gericht akzeptierte dies – mit der Begründung, man könne niemanden gegen seinen Willen therapieren, solange keine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliege.
Statt weiterer Konsequenzen erhielt der Mann sogar noch eine finanzielle Genugtuung von rund 12.600 Franken – wegen der langen Untersuchungshaft ohne anschließende Verurteilung in entsprechender Höhe.
Die Geissens: „Muss erst etwas passieren?“
Für die Geissens ist das Urteil ein Schlag ins Gesicht. In Interviews und auf Social Media machen sie ihrer Empörung Luft. Carmen Geiss bringt es auf den Punkt: „Wir sind ehrlich gesagt ziemlich fassungslos. Muss wirklich erst etwas passieren? Muss dieser Mann erst ernst machen mit seinen Drohungen, bevor er gestoppt wird?“ Robert Geiss ergänzt: „Das muss man sich mal vorstellen – da droht jemand öffentlich mit dem Mord an unserer Familie, und dann wird er nicht einmal weiter überwacht oder behandelt. Und wir sollen ruhig bleiben?“
Beide Eltern zeigen sich besonders über die Tatsache entsetzt, dass ihre Kinder mit einbezogen wurden. In Zeiten zunehmender digitaler Gewalt sei es aus ihrer Sicht nicht tragbar, dass solche Drohungen nicht ernst genug genommen werden.
Gericht sieht Gesellschaft in der Pflicht
Gerichtspräsident Märki äußerte sich zwar verständnisvoll gegenüber dem Unmut der Geissens, verwies aber darauf, dass die Gesellschaft Wege finden müsse, auch mit psychisch Erkrankten umzugehen. „Das Strafrecht hat Grenzen“, sagte er sinngemäß – man könne nicht jede Bedrohung mit lebenslanger Verwahrung oder Zwangseinweisung beantworten.
Diese Aussage sorgt jedoch für Unverständnis. Viele sehen darin eine fatale Botschaft: Wer krank ist, darf mehr – selbst wenn andere sich bedroht fühlen. Ein besonders heikler Punkt, wenn es um öffentliche Personen wie die Geissens geht, deren Privatleben durch ihre TV-Präsenz ohnehin stark exponiert ist.
Ein Fall, der grundsätzliche Fragen aufwirft
Der Vorfall ist mehr als ein Streit zwischen einer Promi-Familie und einem Einzelnen – er ist ein Beispiel für ein wachsendes Problem: Wie geht unsere Gesellschaft mit digitaler Gewalt um? Wann ist eine Drohung nur ein „Online-Ausbruch“ und wann wird sie gefährlich? Und wie weit darf psychische Erkrankung als Entschuldigung für bedrohliches Verhalten gelten?
Für die Geissens ist klar: Die Justiz muss umdenken – nicht erst, wenn es zu spät ist.
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