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Whirlpool trotz Grundsicherung? Hannah fragt sich: „Wie passt das zusammen?“

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Hannah, 54 Jahre alt und seit vielen Jahren als Verwaltungsangestellte tätig, lebt in einer ruhigen Wohngegend in Deutschland. Dort kennt man sich – doch seit Kurzem beschäftigt sie eine Beobachtung in ihrer Nachbarschaft: Ihr Nachbar, der von der Grundsicherung lebt, hat sich einen Whirlpool in den Garten gestellt.

Während Hannah und ihr Partner jede Stromrechnung genau prüfen und sich größere Anschaffungen gut überlegen müssen, sieht sie den Nachbarn abends entspannt im warmen Wasser liegen. Für sie ist das ein Bild, das Fragen aufwirft.

Ein Whirlpool steht für viele als Symbol für Luxus. Gerade für Menschen, die selbst jeden Euro umdrehen müssen, wirkt so ein Anblick verwirrend – vor allem, wenn der Besitzer offen über finanzielle Schwierigkeiten spricht.

„Er klagt oft, dass das Geld kaum reicht“, erzählt Hannah. „Aber dann kam ein Handwerker – und wenig später stand da ein Whirlpool.“

Sie wollte es verstehen, nicht aus Neid, sondern weil es sie beschäftigte. Im Gespräch mit dem Nachbarn erfuhr sie, dass der Whirlpool gebraucht war, über ein Onlineportal günstig gekauft und dass er dafür lange gespart habe. Urlaube, Zigaretten oder Restaurantbesuche? Fehlanzeige. „Das ist mein Rückzugsort“, erklärte er ihr.

Hannah konnte das nachvollziehen – zumindest ein Stück weit. Dennoch bleibt bei ihr ein komisches Gefühl. „Es geht nicht darum, jemandem etwas zu missgönnen. Aber man fragt sich, wie das möglich ist.“

Sie ist mit diesen Gedanken nicht allein. Auch andere Nachbarn wundern sich, wenn regelmäßig Pakete geliefert werden. Für Hannah steht der Whirlpool sinnbildlich für eine tiefere Frage: Wird Gerechtigkeit im Alltag tatsächlich gelebt?

„Wir sparen uns alles mühsam zusammen – und andere, die kaum arbeiten, leben gefühlt besser“, sagt sie. Gleichzeitig betont sie, dass auch Menschen in schwieriger finanzieller Lage Anspruch auf Freude und Entspannung haben.

Laut Experten ist der Besitz eines Whirlpools trotz Grundsicherung nicht grundsätzlich unzulässig. Wer sparsam lebt und ein wenig Geld beiseitelegt, kann sich auch mal etwas Besonderes leisten.

Hannah weiß das. Trotzdem bleibt bei ihr eine gewisse Unsicherheit. „Vielleicht bin ich einfach enttäuscht – ich arbeite mein ganzes Leben. Und dann fühlt es sich manchmal an, als würde das kaum etwas bringen.“

Am Ende war das offene Gespräch mit dem Nachbarn wichtig. Denn es zeigte ihr: Nicht alles ist so, wie es auf den ersten Blick scheint. Ehrlichkeit und Kommunikation helfen, Missverständnisse abzubauen – und schaffen ein Stück mehr Verständnis im Alltag.

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„Muss erst etwas passieren?“ – Die Geissens entsetzt über mildes Urteil nach Morddrohungen

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Ein schockierender Vorfall erschüttert die TV-Familie

Carmen und Robert Geiss sind wütend – und vor allem fassungslos. Grund dafür sind massive Morddrohungen, die ein psychisch kranker Mann aus der Schweiz über Instagram gegen sie und ihre Töchter ausgesprochen hat. Besonders Davina Geiss wurde mit übelsten Beleidigungen konfrontiert, darunter der Begriff „Dreckshure“, während der Täter der ganzen Familie unverblümt mit dem Tod drohte. Der 38-jährige Schweizer behauptete sogar, Robert Geiss habe ihm in einem Café aufgelauert und Davina würde ihn ausspionieren.

Was zunächst wie die wirren Fantasien eines Einzelnen klingt, wurde sehr schnell bitterer Ernst für die Geissens. Der Mann war zuvor bereits auffällig geworden – unter anderem hatte er mit einem Baseballschläger auf das Schaufenster einer Bäckerei eingeschlagen. Er leidet laut Gutachten an paranoider Schizophrenie.


Mildes Urteil sorgt für Empörung

Das Bezirksgericht Kulm im Kanton Aargau verurteilte den Mann zu lediglich fünf Monaten Freiheitsstrafe sowie einer Geldstrafe – beides galt allerdings bereits als verbüßt, da er zuvor rund 320 Tage in Untersuchungshaft saß. Besonders brisant: Die vom Staatsanwalt empfohlene stationäre Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung wurde vom Gericht nicht angeordnet. Der Angeklagte lehnte die Maßnahme kategorisch ab, und das Gericht akzeptierte dies – mit der Begründung, man könne niemanden gegen seinen Willen therapieren, solange keine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliege.

Statt weiterer Konsequenzen erhielt der Mann sogar noch eine finanzielle Genugtuung von rund 12.600 Franken – wegen der langen Untersuchungshaft ohne anschließende Verurteilung in entsprechender Höhe.


Die Geissens: „Muss erst etwas passieren?“

Für die Geissens ist das Urteil ein Schlag ins Gesicht. In Interviews und auf Social Media machen sie ihrer Empörung Luft. Carmen Geiss bringt es auf den Punkt: „Wir sind ehrlich gesagt ziemlich fassungslos. Muss wirklich erst etwas passieren? Muss dieser Mann erst ernst machen mit seinen Drohungen, bevor er gestoppt wird?“ Robert Geiss ergänzt: „Das muss man sich mal vorstellen – da droht jemand öffentlich mit dem Mord an unserer Familie, und dann wird er nicht einmal weiter überwacht oder behandelt. Und wir sollen ruhig bleiben?“

Beide Eltern zeigen sich besonders über die Tatsache entsetzt, dass ihre Kinder mit einbezogen wurden. In Zeiten zunehmender digitaler Gewalt sei es aus ihrer Sicht nicht tragbar, dass solche Drohungen nicht ernst genug genommen werden.


Gericht sieht Gesellschaft in der Pflicht

Gerichtspräsident Märki äußerte sich zwar verständnisvoll gegenüber dem Unmut der Geissens, verwies aber darauf, dass die Gesellschaft Wege finden müsse, auch mit psychisch Erkrankten umzugehen. „Das Strafrecht hat Grenzen“, sagte er sinngemäß – man könne nicht jede Bedrohung mit lebenslanger Verwahrung oder Zwangseinweisung beantworten.

Diese Aussage sorgt jedoch für Unverständnis. Viele sehen darin eine fatale Botschaft: Wer krank ist, darf mehr – selbst wenn andere sich bedroht fühlen. Ein besonders heikler Punkt, wenn es um öffentliche Personen wie die Geissens geht, deren Privatleben durch ihre TV-Präsenz ohnehin stark exponiert ist.


Ein Fall, der grundsätzliche Fragen aufwirft

Der Vorfall ist mehr als ein Streit zwischen einer Promi-Familie und einem Einzelnen – er ist ein Beispiel für ein wachsendes Problem: Wie geht unsere Gesellschaft mit digitaler Gewalt um? Wann ist eine Drohung nur ein „Online-Ausbruch“ und wann wird sie gefährlich? Und wie weit darf psychische Erkrankung als Entschuldigung für bedrohliches Verhalten gelten?

Für die Geissens ist klar: Die Justiz muss umdenken – nicht erst, wenn es zu spät ist.

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