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Morddrohungen gegen die Geissens: Gerichtsurteil sorgt für Entsetzen

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Morddrohungen gegen die Geissens – Stalker wieder auf freiem Fuß: Ein Fall, der betroffen macht

Die TV-Familie Geissens, bekannt durch ihre Reality-Show „Die Geissens – Eine schrecklich glamouröse Familie“, sieht sich mit einer ernsten Bedrohung konfrontiert, die nun für breite öffentliche Diskussionen sorgt. Ein 38-jähriger Mann aus dem Schweizer Kanton Aargau hatte monatelang insbesondere die Tochter Davina Geiss über soziale Medien massiv bedroht. Dabei beließ er es nicht bei Beleidigungen – er ging so weit, explizite Morddrohungen auszusprechen. Diese Ereignisse riefen nicht nur Angst bei der betroffenen Familie hervor, sondern werfen auch grundsätzliche Fragen über den Schutz von Prominenten und den Umgang mit psychisch auffälligen Tätern auf.


Ein bedrohlicher Stalker – und ein mildes Urteil

Der Täter leidet laut gerichtlichen Angaben an paranoider Schizophrenie. Dennoch: Das Bezirksgericht Kulm verurteilte ihn lediglich zu fünf Monaten Freiheitsstrafe sowie einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen. Doch diese Strafe wurde faktisch nicht mehr vollstreckt – denn der Mann hatte bereits 320 Tage in Untersuchungshaft verbracht. Somit galt die Strafe als abgesessen. Noch erstaunlicher: Für die zu lange Untersuchungshaft erhielt der Mann sogar eine Entschädigung von umgerechnet etwa 12.000 Euro.

Für viele Beobachter ist diese Entscheidung kaum nachvollziehbar. Immerhin handelte es sich nicht um einmalige, impulsive Äußerungen, sondern um monatelanges, gezieltes Bedrohen eines jungen Menschen über das Internet – mit allen psychischen Konsequenzen für das Opfer.


Fassungslosigkeit bei der Familie Geiss

Carmen und Robert Geiss reagierten auf das Urteil mit Entsetzen. In einem emotionalen Statement gegenüber den Medien zeigte sich Carmen Geiss tief enttäuscht von der Justiz: „Wie kann es sein, dass so jemand jetzt wieder frei herumläuft?“ Ihre Sorge gilt vor allem ihren Töchtern Davina und Shania, die aufgrund ihrer öffentlichen Bekanntheit besonders exponiert sind.

Robert Geiss kündigte an, dass er seine Familie nicht mehr ohne Schutz in die Schweiz reisen lassen wolle. „So ein Urteil lässt einen fassungslos zurück. Unsere Kinder wurden bedroht – und das soll ohne Konsequenzen bleiben?“ Die Familie überlegt nun, rechtlich gegen die Entscheidung des Gerichts vorzugehen.


Justiz in der Kritik: Schutz der Opfer vernachlässigt?

Die Entscheidung der Schweizer Justiz löst auch in der Öffentlichkeit Empörung aus. Viele stellen sich die Frage, wie sicher Prominente – und auch normale Bürger – vor psychisch auffälligen Personen sind, die offensichtlich eine Gefahr darstellen können. Die Tatsache, dass ein nachgewiesener Stalker nach einem solchen Verhalten entschädigt wird, während seine Opfer in Angst leben, stößt vielen sauer auf.

Die Geissens fordern, dass sich grundsätzlich etwas ändern müsse: „Wir fühlen uns vom System im Stich gelassen“, so Carmen Geiss. Sie plädiert für eine gesetzliche Verschärfung im Umgang mit gefährlichen Stalkern und eine bessere Gewichtung des Opferschutzes.


Was der Fall bedeutet – und warum er viele betrifft

Dieser Fall steht exemplarisch für ein größeres Problem: Wie geht eine Gesellschaft mit psychisch erkrankten Tätern um, die dennoch eine akute Gefahr für andere darstellen? Und: Wie viel Schutz erhalten Opfer, die durch Internet-Stalking, Drohungen oder persönliche Belästigung in ihrer Freiheit eingeschränkt werden?

Für die Geissens – und viele andere Betroffene – bleibt die Angst bestehen. Der Mann, der Davina monatelang bedrohte, ist wieder auf freiem Fuß. Ob er rückfällig wird? Niemand kann es garantieren.


Fazit: Ein Urteil mit Nachwirkungen

Die Welle der Empörung, die das Urteil ausgelöst hat, zeigt, dass die Gesellschaft mehr denn je für das Thema sensibilisiert ist. Der Fall wirft wichtige Fragen auf: über die Verantwortung von Gerichten, den Schutz von Opfern und die Konsequenzen für Täter. Für die Geissens ist eines klar: Sie werden sich nicht zum Schweigen bringen lassen – und weiterhin öffentlich für mehr Schutz und Gerechtigkeit eintreten.

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Elon Musk: Donald Trump soll in Epstein-Akten auftauchen

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Musk erhebt schwere Vorwürfe gegen Trump

Elon Musk hat in einem Beitrag auf seiner Plattform X (ehemals Twitter) behauptet, Donald Trumps Name finde sich in geheim gehaltenen Dokumenten rund um den verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein. Laut Musk sei genau das der Grund, warum die vollständigen Epstein-Akten bis heute nicht veröffentlicht wurden. Er schrieb: „Merkt euch das. Die Wahrheit wird ans Licht kommen.“


Alte Bekanntschaft zwischen Trump und Epstein

Dass Trump Epstein kannte, ist öffentlich bekannt. In den 1990er-Jahren waren beide öfter gemeinsam bei Veranstaltungen zu sehen. Trumps Name tauchte auch in Epsteins Adressbuch und in Flugprotokollen auf – ein Beweis für kriminelle Verwicklungen wurde bisher jedoch nicht erbracht.


Politische Reaktionen auf Musks Aussage

Musks Vorwurf hat politische Wellen geschlagen: Einige demokratische Abgeordnete fordern nun Klarheit vom FBI und Justizministerium. Sie wollen wissen, ob Trumps Name tatsächlich in bisher unveröffentlichten Akten erscheint und ob die Regierung versucht, Informationen zurückzuhalten.


Hintergrund: Persönlicher Konflikt zwischen Musk und Trump

Die Spannungen zwischen Musk und Trump nehmen zu. Auslöser war ein Gesetzesvorschlag der Republikaner, der unter anderem Subventionen für Elektroautos beschneiden würde – ein direkter Angriff auf Musks Unternehmen Tesla. Seither liefern sich beide öffentlich einen Schlagabtausch.


Fazit: Viele Fragen, keine Beweise

Bislang hat Elon Musk keine konkreten Belege für seine Behauptung vorgelegt. Ob seine Aussage neue Enthüllungen auslöst oder lediglich ein weiterer Schachzug im politischen Machtkampf ist, bleibt offen. Klar ist nur: Die Epstein-Akten bleiben ein brisantes Thema – nicht nur für Trump.

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