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„Muss erst etwas passieren?“ – Die Geissens entsetzt über mildes Urteil nach Morddrohungen

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Ein schockierender Vorfall erschüttert die TV-Familie

Carmen und Robert Geiss sind wütend – und vor allem fassungslos. Grund dafür sind massive Morddrohungen, die ein psychisch kranker Mann aus der Schweiz über Instagram gegen sie und ihre Töchter ausgesprochen hat. Besonders Davina Geiss wurde mit übelsten Beleidigungen konfrontiert, darunter der Begriff „Dreckshure“, während der Täter der ganzen Familie unverblümt mit dem Tod drohte. Der 38-jährige Schweizer behauptete sogar, Robert Geiss habe ihm in einem Café aufgelauert und Davina würde ihn ausspionieren.

Was zunächst wie die wirren Fantasien eines Einzelnen klingt, wurde sehr schnell bitterer Ernst für die Geissens. Der Mann war zuvor bereits auffällig geworden – unter anderem hatte er mit einem Baseballschläger auf das Schaufenster einer Bäckerei eingeschlagen. Er leidet laut Gutachten an paranoider Schizophrenie.


Mildes Urteil sorgt für Empörung

Das Bezirksgericht Kulm im Kanton Aargau verurteilte den Mann zu lediglich fünf Monaten Freiheitsstrafe sowie einer Geldstrafe – beides galt allerdings bereits als verbüßt, da er zuvor rund 320 Tage in Untersuchungshaft saß. Besonders brisant: Die vom Staatsanwalt empfohlene stationäre Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung wurde vom Gericht nicht angeordnet. Der Angeklagte lehnte die Maßnahme kategorisch ab, und das Gericht akzeptierte dies – mit der Begründung, man könne niemanden gegen seinen Willen therapieren, solange keine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliege.

Statt weiterer Konsequenzen erhielt der Mann sogar noch eine finanzielle Genugtuung von rund 12.600 Franken – wegen der langen Untersuchungshaft ohne anschließende Verurteilung in entsprechender Höhe.


Die Geissens: „Muss erst etwas passieren?“

Für die Geissens ist das Urteil ein Schlag ins Gesicht. In Interviews und auf Social Media machen sie ihrer Empörung Luft. Carmen Geiss bringt es auf den Punkt: „Wir sind ehrlich gesagt ziemlich fassungslos. Muss wirklich erst etwas passieren? Muss dieser Mann erst ernst machen mit seinen Drohungen, bevor er gestoppt wird?“ Robert Geiss ergänzt: „Das muss man sich mal vorstellen – da droht jemand öffentlich mit dem Mord an unserer Familie, und dann wird er nicht einmal weiter überwacht oder behandelt. Und wir sollen ruhig bleiben?“

Beide Eltern zeigen sich besonders über die Tatsache entsetzt, dass ihre Kinder mit einbezogen wurden. In Zeiten zunehmender digitaler Gewalt sei es aus ihrer Sicht nicht tragbar, dass solche Drohungen nicht ernst genug genommen werden.


Gericht sieht Gesellschaft in der Pflicht

Gerichtspräsident Märki äußerte sich zwar verständnisvoll gegenüber dem Unmut der Geissens, verwies aber darauf, dass die Gesellschaft Wege finden müsse, auch mit psychisch Erkrankten umzugehen. „Das Strafrecht hat Grenzen“, sagte er sinngemäß – man könne nicht jede Bedrohung mit lebenslanger Verwahrung oder Zwangseinweisung beantworten.

Diese Aussage sorgt jedoch für Unverständnis. Viele sehen darin eine fatale Botschaft: Wer krank ist, darf mehr – selbst wenn andere sich bedroht fühlen. Ein besonders heikler Punkt, wenn es um öffentliche Personen wie die Geissens geht, deren Privatleben durch ihre TV-Präsenz ohnehin stark exponiert ist.


Ein Fall, der grundsätzliche Fragen aufwirft

Der Vorfall ist mehr als ein Streit zwischen einer Promi-Familie und einem Einzelnen – er ist ein Beispiel für ein wachsendes Problem: Wie geht unsere Gesellschaft mit digitaler Gewalt um? Wann ist eine Drohung nur ein „Online-Ausbruch“ und wann wird sie gefährlich? Und wie weit darf psychische Erkrankung als Entschuldigung für bedrohliches Verhalten gelten?

Für die Geissens ist klar: Die Justiz muss umdenken – nicht erst, wenn es zu spät ist.

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Lia Thomas verliert Rechtsstreit – Olympia-Traum geplatzt

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Die US-amerikanische Transgender-Schwimmerin Lia Thomas hat eine herbe Niederlage erlitten: Ihr Versuch, über den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) gegen die aktuellen Regeln des internationalen Schwimmverbands World Aquatics vorzugehen, ist gescheitert. Damit ist auch klar: Für die Olympischen Spiele in Paris 2024 wird sie keine Startchance bekommen.

Ein Meilenstein – und dann der Rückschritt

Lia Thomas hatte 2022 für weltweite Aufmerksamkeit gesorgt, als sie als erste offen transgeschlechtliche Athletin einen US-Collegemeistertitel im Frauenschwimmen gewann. Während sie von einigen als Symbol für Diversität im Sport gefeiert wurde, hagelte es auch viel Kritik – vor allem von denen, die die körperlichen Unterschiede zwischen biologischen Männern und Frauen im Sport betonen.

Als Reaktion auf die hitzige Debatte führte World Aquatics (ehemals FINA) strenge Regeln ein: Transfrauen, die nach Beginn der männlichen Pubertät mit einer Hormontherapie beginnen, dürfen nicht mehr an Frauenwettbewerben teilnehmen. Die Vorgaben sind so formuliert, dass eine Teilnahme faktisch nur noch möglich ist, wenn der Geschlechtswandel vor dem zwölften Lebensjahr vollzogen wurde – ein Szenario, das in der Praxis äußerst selten ist.

Klage vor dem Sportgerichtshof gescheitert

Lia Thomas wollte sich das nicht gefallen lassen und reichte Klage beim CAS ein. Ihre Argumentation: Die Regeln seien diskriminierend und verstießen gegen die Olympische Charta sowie internationale Menschenrechte. Doch das Gericht in Lausanne ließ ihre Klage nicht zu. Begründung: Thomas sei zum Zeitpunkt der Klage gar nicht mehr offiziell als Athletin im nationalen Schwimmverband gelistet gewesen – sie sei daher nicht berechtigt gewesen, gegen die Regeln von World Aquatics zu klagen.

Ein harter Rückschlag für die 25-Jährige, die gehofft hatte, sich bei den US-Trials für Paris 2024 zu qualifizieren. Nun ist klar: Der Olympia-Traum ist ausgeträumt.

Emotionale Reaktionen – geteilte Meinungen

In einer Stellungnahme zeigte sich Thomas enttäuscht. Sie sprach von einem „traurigen Tag für alle trans Athletinnen“ und warf dem System vor, Transfrauen systematisch auszuschließen. Sie rief dazu auf, weiterhin für Gleichberechtigung im Sport zu kämpfen.

World Aquatics hingegen begrüßte die Entscheidung des Gerichts und betonte, es ginge nicht um Diskriminierung, sondern um Fairness im Frauensport. Auch viele Athletinnen und Funktionäre sehen in den aktuellen Regelungen einen notwendigen Schutz der Chancengleichheit.

Gleichzeitig kritisieren Organisationen wie GLAAD oder Athlete Ally das Urteil scharf. Sie sehen darin ein Zeichen dafür, wie schwer es Transpersonen nach wie vor haben, im Leistungssport akzeptiert zu werden – trotz persönlicher Identität und medizinischer Maßnahmen.

Was bleibt?

Der Fall Lia Thomas zeigt, wie tief gespalten die Sportwelt beim Thema Transgender-Athletinnen ist. Zwischen Inklusion und sportlicher Fairness scheint es bislang keine Lösung zu geben, die allen Seiten gerecht wird. Für Thomas persönlich ist es ein bitteres Kapitel. Ob sie ihren sportlichen Weg dennoch fortsetzt – vielleicht in offenen Kategorien oder anderen Wettbewerben – bleibt abzuwarten.

Eines ist jedoch sicher: Die Debatte ist noch lange nicht vorbei.

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