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Köln lehnte Hilfe bei 500 Abschiebefällen ab: Was bisher bekannt ist

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Köln lehnte Hilfe bei 500 Abschiebefällen ab: Was bisher bekannt ist

Ein Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ sorgt für politische Diskussionen: Die Stadt Köln soll Ende 2024 ein Unterstützungsangebot des Landes Nordrhein-Westfalen zur Vorbereitung von Abschiebungen abgelehnt haben. Betroffen waren rund 500 Personen aus den Westbalkanstaaten, denen die nötigen Reisedokumente fehlten. Der amtierende Kölner Oberbürgermeister Torsten Burmester hat inzwischen eine Überprüfung des Vorgangs angekündigt.

Worum es bei dem Angebot ging

Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld wandte sich im November 2024 an die Kölner Verwaltung. Auf einer beigefügten Liste standen rund 500 vollziehbar ausreisepflichtige Personen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Viele von ihnen waren geduldet, weil ihnen die notwendigen Rückreisedokumente fehlten – ein häufiger praktischer Grund für aufgeschobene Abschiebungen.

Die Behörde in Coesfeld bot an, diese Papiere zu beschaffen, und verwies laut dem Bericht auf eine seit Jahren gut funktionierende Zusammenarbeit mit den betroffenen Herkunftsstaaten.

Wie Köln auf das Angebot reagierte

Nach Angaben des „Kölner Stadt-Anzeigers“ antwortete die Stadt bereits sieben Tage später: Passersatzpapiere würden nicht benötigt. Stattdessen setzte die für das städtische Bleiberechtsprogramm zuständige Stelle auf sozialpädagogische Unterstützung, um den Betroffenen zu einer dauerhaften Bleibeperspektive beziehungsweise Aufenthaltserlaubnis zu verhelfen. Aus internen Unterlagen gehe zudem hervor, dass sich die Stadt in der Folge auch nicht eigenständig um die fehlenden Papiere bemühte.

Eine genaue Begründung, warum das Angebot insgesamt und nicht einzelfallbezogen abgelehnt wurde, konnte die Stadt auf Nachfrage bislang nicht liefern.

Politische Reaktionen und Aufklärung

Der Fall betrifft die Amtszeit von Burmesters Vorgängerin Henriette Reker. Burmester, der das Amt im November 2025 übernahm, hat laut einer Stadtsprecherin eine Prüfung des geschilderten Vorgangs veranlasst.

Aus der Politik kommt Kritik: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Detlef Seif wandte sich mit einem Brief an Burmester und wirft der Stadtverwaltung vor, mit der Ablehnung faktisch den weiteren Aufenthalt der Betroffenen statt deren Ausreise befördert zu haben. Auch der Kölner CDU-Fraktionsvorsitzende Bernd Petelkau forderte eine vollständige Aufklärung des Vorgangs.

Wo rechtlich die Grauzone liegt

Eine Duldung ist rechtlich keine Aufenthaltserlaubnis, sondern laut Aufenthaltsgesetz eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung – die Ausreisepflicht bleibt formal bestehen. Gleichzeitig liegt es im kommunalen Ermessen, ob und wie ein Unterstützungsangebot des Landes zur Beschaffung von Reisedokumenten angenommen wird. Genau in diesem Ermessensspielraum liegt der Kern der aktuellen Debatte: Kritiker sehen darin eine bewusste Umgehung geltenden Rechts, während die Stadt ihr Vorgehen mit sozialpädagogischer Einzelfallhilfe begründete.

Offene Fragen

Bislang ungeklärt ist unter anderem, wer die Entscheidung zur Ablehnung des Angebots konkret traf, ob die rund 500 Fälle einzeln geprüft wurden und wie viele der Betroffenen inzwischen einen gesicherten Aufenthaltstitel erhalten haben. Auch die Kreisverwaltung Coesfeld konnte nach Berichten nicht beziffern, wie häufig Köln vergleichbare Angebote in der Vergangenheit angenommen oder abgelehnt hat.

Fazit

Der Fall aus Köln zeigt exemplarisch, wie groß der Interpretationsspielraum zwischen Bundesrecht und kommunaler Verwaltungspraxis beim Thema Abschiebungen sein kann. Während die angekündigte interne Überprüfung noch läuft, bleibt vorerst offen, ob es sich um eine bewusste politische Entscheidung oder um Einzelfallabwägungen der zuständigen Stelle handelte. Weitere Aufklärung wird von der Stadtverwaltung sowie von politischer Seite eingefordert.


Themen: Köln, Abschiebungen, Ausländerbehörde, Torsten Burmester, Duldung

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Kupplung an der roten Ampel treten oder nicht? Das sagen Experten

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Kupplung an der roten Ampel treten oder nicht? Das sagen Experten

Die Ampel springt auf Rot, der Verkehr kommt zum Stillstand – und viele Autofahrer greifen automatisch zu einem eingefahrenen Reflex: Gang eingelegt lassen, Kupplung und Bremse gleichzeitig durchdrücken, warten. Was praktisch wirkt, wird unter Autofahrern seit Jahren kontrovers diskutiert. Schadet das dauerhafte Treten der Kupplung dem Fahrzeug, oder ist es egal? Die Antwort ist eindeutiger, als viele denken.

Ein Reflex, der zur Gewohnheit wird

An roten Ampeln folgen viele Autofahrer reinem Automatismus: Kupplung rein, Bremse halten, warten auf Grün. Auf den ersten Blick spart das Zeit und wirkt bequem – ein leichter Tritt aufs Gas, Kupplung kommen lassen, weiterfahren. Besonders im Berufsverkehr, bei Vielfahrern, Taxibetrieben oder Lieferdiensten hat sich diese Gewohnheit durchgesetzt, um möglichst schnell wieder anfahren zu können.

Was in der Fahrschule gelehrt wird

Schon in der Fahrausbildung gehen die Meinungen auseinander. Manche Fahrlehrer empfehlen, den ersten Gang eingelegt zu lassen, da die Ampel jederzeit umspringen könnte. Andere raten dazu, in den Leerlauf zu schalten und den Fuß komplett vom Pedal zu nehmen. Offizielle Lernunterlagen legen dabei meist mehr Wert auf Verkehrssicherheit als auf die Schonung der Fahrzeugtechnik – konkrete technische Empfehlungen fehlen häufig.

Was mit der Kupplungstechnik tatsächlich passiert

Moderne Mehrscheibenkupplungen sind zwar auf hohe Belastungen ausgelegt, arbeiten aber nicht verschleißfrei. Wird das Pedal dauerhaft durchgedrückt, steht das Ausrücklager unter ständigem Druck. Hitze, Reibung und die fehlende Entlastung lassen das Bauteil schneller altern. Herstellergutachten weisen zudem darauf hin, dass auch die Federn der Druckplatte bei permanentem Druck vorzeitig ermüden können.

Ein weiterer Nebeneffekt betrifft moderne Start-Stopp-Systeme: Viele Assistenzsysteme werten eine getretene Kupplung als Zeichen für „Fahrbereitschaft“ und deaktivieren die automatische Motorabschaltung. Der Motor läuft dadurch unnötig weiter – das erhöht sowohl den Kraftstoffverbrauch als auch die Umweltbelastung.

Die Expertenempfehlung im Überblick

Nach Auswertungen von TÜV SÜD, verschiedenen Werkstattverbänden sowie internen Messreihen großer Hersteller zeichnet sich ein klarer Konsens ab:

Steht das Fahrzeug voraussichtlich länger als drei bis fünf Sekunden, sollte der Gang herausgenommen und die Kupplung vollständig entlastet werden.

Das schont das Ausrücklager spürbar und kann über die Lebensdauer eines Fahrzeugs nennenswerte Reparaturkosten sparen. Erst wenn die Ampel auf Gelb oder absehbar auf Grün springt – oder sich ein Rückstau erkennbar auflöst – lohnt es sich, den ersten Gang wieder einzulegen und die Kupplung zu drücken.

Warum diese kurze Umstellung sich lohnt

Das beschriebene Vorgehen kostet keine relevante Zeit beim Anfahren, schont aber nachhaltig die Technik und senkt gleichzeitig den unnötigen Kraftstoffverbrauch durch länger laufende Motoren. Gerade bei häufigen Ampelstopps im Stadtverkehr summiert sich dieser Effekt über die Jahre spürbar – sowohl bei der Werkstattrechnung als auch beim Spritverbrauch.

Fazit: Kurzer Stopp, langfristiger Effekt

Die Diskussion um das Kupplungtreten an roten Ampeln lässt sich mit einer einfachen Faustregel auflösen: Bei kurzen Wartezeiten spricht wenig gegen das Halten der Kupplung, bei längeren Rotphasen lohnt sich das Auskuppeln jedoch deutlich. Wer diese einfache Regel im Alltag beherzigt, schont Fahrzeugtechnik und Geldbeutel gleichermaßen – ganz ohne Komforteinbußen im Straßenverkehr.


Themen: Kupplung, Ampel, Autofahren, Fahrzeugtechnik, TÜV SÜD

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