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Ryanair unter Druck: Klage wegen fehlender geschlechtsneutraler Anredeoption

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Im Oktober 2021 versuchte eine nicht-binäre Person, einen Flug von Berlin nach Gran Canaria über die Website von Ryanair zu buchen. Dabei stellte sie fest, dass das Buchungssystem lediglich die Anredeoptionen „Herr“, „Frau“ und „Fräulein“ anbot, ohne eine geschlechtsneutrale Alternative wie „Mx“ bereitzustellen. Dies empfand die betroffene Person als diskriminierend und reichte Klage beim Landgericht Berlin ein, in der sie 5.000 Euro Schadensersatz sowie die Einführung einer geschlechtsneutralen Anredeoption fordert.

Ryanair lehnte eine außergerichtliche Einigung ab, woraufhin der Fall vor Gericht gebracht wurde. Die Fluggesellschaft argumentierte, dass die klagende Person in den Jahren 2023, 2024 und 2025 weiterhin Flüge mit Ryanair gebucht habe, was ihrer Ansicht nach gegen die behauptete Diskriminierung spreche.

Die Klage hat eine breite Diskussion über die Notwendigkeit geschlechtsneutraler Anredeoptionen in digitalen Buchungssystemen ausgelöst. Bereits 2019 hatte die International Air Transport Association (IATA) Empfehlungen ausgesprochen, um nicht-binäre Optionen in Buchungssystemen zu integrieren. Einige Fluggesellschaften wie United Airlines, British Airways und Virgin Atlantic haben daraufhin geschlechtsneutrale Anredeoptionen eingeführt. Virgin Atlantic erlaubt beispielsweise die Auswahl des Titels „Mx“ und hat zudem die Uniformrichtlinien für das Kabinenpersonal flexibilisiert.

In Deutschland wurde 2018 das „Dritte-Geschlecht-Gesetz“ eingeführt, das die rechtliche Anerkennung eines dritten Geschlechts ermöglicht. Dennoch hinken viele Unternehmen, insbesondere im digitalen Bereich, bei der Umsetzung entsprechender Optionen hinterher. Die aktuelle Klage gegen Ryanair könnte daher als Präzedenzfall dienen und andere Unternehmen dazu bewegen, ihre Systeme anzupassen, um Diskriminierung zu vermeiden.

Das Urteil des Landgerichts Berlin wird mit Spannung erwartet und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Reisebranche und darüber hinaus haben.

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Geissens rüsten auf: Nach Einbruch wird die Villa zur Festung

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Ein Schockmoment für Robert und Carmen Geiss: In ihrer luxuriösen Villa in Südfrankreich drangen mehrere maskierte Täter ein und überfielen das Promi-Paar mitten in der Nacht. Unter Todesangst mussten sie Wertgegenstände herausgeben – ein Albtraum, der für die Geissens alles verändert hat.

Einbruch mit Gewalt

Die Einbrecher waren bewaffnet und äußerst brutal. Carmen wurde am Hals gepackt und gewürgt, Robert erlitt Verletzungen, als er in den Rücken getreten wurde. Überwachungskameras dokumentierten die Tat, während die Täter systematisch das Haus durchsuchten. Besonders perfide: Die Geissens wurden während des Überfalls gezwungen, Tresore zu öffnen.

Sicherheit wird neu definiert

Nach dieser traumatischen Erfahrung haben die Geissens sofort reagiert. Ihre ohnehin bereits gesicherte Villa wird jetzt in eine wahre Festung verwandelt. Neue Sicherheitssysteme, hochmoderne Technik und ein professionelles Team von Personenschützern sorgen künftig dafür, dass sich so ein Vorfall nicht wiederholen kann.

Abschied von Saint-Tropez?

Trotz aller Maßnahmen bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Robert Geiss äußerte offen seine Enttäuschung über die Sicherheitslage in Saint-Tropez. Die Familie hat sich erst einmal nach Monaco zurückgezogen – nicht nur zur Erholung, sondern offenbar auch, um die Zukunft ihrer Aufenthalte in Südfrankreich zu überdenken.

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