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Baden im Bodensee und anderen Seen: Warum Süßgewässer gefährlicher sind, als viele denken

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Baden im Bodensee und anderen Seen: Warum Süßgewässer gefährlicher sind, als viele denken

Ein Sprung in kühles Seewasser gehört für viele zu den schönsten Momenten des Sommers. Der Bodensee, mit seinen weitläufigen Ufern und klarem Wasser, zählt zu den beliebtesten Badegewässern Süddeutschlands. Doch Rettungsdienste und Wasserwacht warnen regelmäßig: Baden in Seen birgt eigene Risiken, die häufig unterschätzt werden – auch von geübten Schwimmern.

Warum Seen anders gefährlich sind als das Meer

Im Gegensatz zum Meer gibt es an den meisten Seen keine durchgehende Rettungsschwimmer-Überwachung, keine Strömungswarnungen und oft auch keine klar erkennbaren Gefahrenzonen. Hinzu kommt ein physikalisches Phänomen, das viele nicht auf dem Schirm haben: die sogenannte Temperaturschichtung.

An der Oberfläche kann das Wasser an heißen Tagen angenehm warm sein, während es nur wenige Meter tiefer deutlich kälter ist. Wer beim Schwimmen plötzlich in eine solche kalte Schicht gerät, kann einen Kälteschock erleiden – eine reflexartige Reaktion des Körpers, die zu unkontrolliertem Einatmen, Krämpfen oder Kreislaufproblemen führen kann.

Die größten Risikofaktoren beim Seebaden

  • Kälteschock durch Temperaturschichten: Besonders in tieferen, wenig durchmischten Bereichen des Sees kann die Wassertemperatur stark variieren.
  • Unterschätzte Distanzen: Ufer und Bojen wirken auf dem Wasser oft näher, als sie tatsächlich sind – ein häufiger Grund für Erschöpfung beim Zurückschwimmen.
  • Alkohol und Sonneneinstrahlung: Die Kombination aus Hitze, Sonne und Alkohol erhöht das Risiko für Kreislaufprobleme im Wasser erheblich.
  • Plötzliche Kreislaufreaktionen: Der Wechsel zwischen aufgeheizter Haut und kaltem Wasser kann bei manchen Menschen zu kurzzeitigem Schwindel oder Ohnmacht führen.
  • Krämpfe nach dem Essen oder bei Erschöpfung: Muskelkrämpfe treten häufiger auf, wenn direkt nach dem Essen oder nach längerer körperlicher Anstrengung geschwommen wird.
  • Fehlende Sicht unter Wasser: Trübes oder tiefes Wasser erschwert es Begleitpersonen, eine in Not geratene Person schnell zu finden.

Warnsignale erkennen: Worauf Begleitpersonen achten sollten

Ein Mensch in akuter Wassernot verhält sich häufig anders, als man es aus Filmen kennt – lautes Rufen und Winken bleiben oft aus. Typische Anzeichen sind:

  • Der Kopf liegt tief im Wasser, der Mund knapp über der Oberfläche
  • Keine koordinierten Schwimmbewegungen mehr, eher ein „Auf-der-Stelle-Treten“
  • Der Blick wirkt starr oder panisch, es erfolgt keine Reaktion auf Zurufe
  • Die Person versucht erfolglos, sich mit den Armen nach oben zu drücken

Wichtig: Diese Phase dauert oft nur wenige Sekunden bis Minuten. Wer solche Anzeichen bei einer Begleitperson bemerkt, sollte sofort reagieren.

Richtig handeln im Notfall

  1. Sofort den Notruf wählen (112) und den genauen Standort durchgeben, sofern möglich mit GPS-Koordinaten oder markanten Landmarken.
  2. Nicht unüberlegt selbst ins Wasser springen, wenn keine Rettungsausrüstung (Rettungsring, Poolnudel, Seil) zur Verfügung steht – auch gute Schwimmer können in einer Rettungssituation überfordert sein.
  3. Rettungshilfsmittel nutzen, wenn vorhanden: Rettungsringe an Badestellen, Äste, Bälle oder andere schwimmfähige Gegenstände können der Person zugeworfen werden.
  4. Nach der Rettung auf Bewusstsein und Atmung prüfen und bei Bedarf mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen, bis der Rettungsdienst eintrifft.
  5. Auch bei scheinbar glimpflichem Ausgang ärztlich abklären lassen, da sich Wasser in der Lunge (sekundäres Ertrinken) erst Stunden später bemerkbar machen kann.

Vorbeugung: So wird der Ausflug an den See sicherer

  • Nie allein weit hinausschwimmen, auch nicht als geübter Schwimmer.
  • Auf Alkohol vor dem Schwimmen verzichten.
  • Kinder und ungeübte Schwimmer durchgehend im Blick behalten, auch in Ufernähe.
  • Offizielle Badestellen bevorzugen, an denen Wasserwacht oder DLRG präsent sind.
  • Bei Unwohlsein, Kälteschauern oder Krämpfen sofort das Wasser verlassen, statt „es noch schnell zu Ende zu schwimmen“.
  • Sich vorab über Strömungen, Tiefenverläufe und Wassertemperaturen des jeweiligen Sees informieren, etwa über lokale Wasserwacht-Websites.

Fazit: Respekt vor dem Wasser schützt Leben

Der Bodensee und andere Seen bieten an warmen Tagen eine willkommene Abkühlung – die überwiegende Mehrheit der Badegäste kommt ohne Zwischenfälle nach Hause. Dennoch zeigen wiederkehrende Rettungseinsätze, dass Vorsicht, Aufmerksamkeit für Warnsignale und das Wissen um Risiken wie Kälteschock entscheidend sind. Wer diese Punkte beachtet, kann das eigene Risiko und das der Begleitpersonen deutlich senken.


Themen: Bodensee, Baden im See, Wassersicherheit, Kälteschock, Erste Hilfe

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Köln lehnte Hilfe bei 500 Abschiebefällen ab: Was bisher bekannt ist

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Köln lehnte Hilfe bei 500 Abschiebefällen ab: Was bisher bekannt ist

Ein Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ sorgt für politische Diskussionen: Die Stadt Köln soll Ende 2024 ein Unterstützungsangebot des Landes Nordrhein-Westfalen zur Vorbereitung von Abschiebungen abgelehnt haben. Betroffen waren rund 500 Personen aus den Westbalkanstaaten, denen die nötigen Reisedokumente fehlten. Der amtierende Kölner Oberbürgermeister Torsten Burmester hat inzwischen eine Überprüfung des Vorgangs angekündigt.

Worum es bei dem Angebot ging

Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld wandte sich im November 2024 an die Kölner Verwaltung. Auf einer beigefügten Liste standen rund 500 vollziehbar ausreisepflichtige Personen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Viele von ihnen waren geduldet, weil ihnen die notwendigen Rückreisedokumente fehlten – ein häufiger praktischer Grund für aufgeschobene Abschiebungen.

Die Behörde in Coesfeld bot an, diese Papiere zu beschaffen, und verwies laut dem Bericht auf eine seit Jahren gut funktionierende Zusammenarbeit mit den betroffenen Herkunftsstaaten.

Wie Köln auf das Angebot reagierte

Nach Angaben des „Kölner Stadt-Anzeigers“ antwortete die Stadt bereits sieben Tage später: Passersatzpapiere würden nicht benötigt. Stattdessen setzte die für das städtische Bleiberechtsprogramm zuständige Stelle auf sozialpädagogische Unterstützung, um den Betroffenen zu einer dauerhaften Bleibeperspektive beziehungsweise Aufenthaltserlaubnis zu verhelfen. Aus internen Unterlagen gehe zudem hervor, dass sich die Stadt in der Folge auch nicht eigenständig um die fehlenden Papiere bemühte.

Eine genaue Begründung, warum das Angebot insgesamt und nicht einzelfallbezogen abgelehnt wurde, konnte die Stadt auf Nachfrage bislang nicht liefern.

Politische Reaktionen und Aufklärung

Der Fall betrifft die Amtszeit von Burmesters Vorgängerin Henriette Reker. Burmester, der das Amt im November 2025 übernahm, hat laut einer Stadtsprecherin eine Prüfung des geschilderten Vorgangs veranlasst.

Aus der Politik kommt Kritik: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Detlef Seif wandte sich mit einem Brief an Burmester und wirft der Stadtverwaltung vor, mit der Ablehnung faktisch den weiteren Aufenthalt der Betroffenen statt deren Ausreise befördert zu haben. Auch der Kölner CDU-Fraktionsvorsitzende Bernd Petelkau forderte eine vollständige Aufklärung des Vorgangs.

Wo rechtlich die Grauzone liegt

Eine Duldung ist rechtlich keine Aufenthaltserlaubnis, sondern laut Aufenthaltsgesetz eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung – die Ausreisepflicht bleibt formal bestehen. Gleichzeitig liegt es im kommunalen Ermessen, ob und wie ein Unterstützungsangebot des Landes zur Beschaffung von Reisedokumenten angenommen wird. Genau in diesem Ermessensspielraum liegt der Kern der aktuellen Debatte: Kritiker sehen darin eine bewusste Umgehung geltenden Rechts, während die Stadt ihr Vorgehen mit sozialpädagogischer Einzelfallhilfe begründete.

Offene Fragen

Bislang ungeklärt ist unter anderem, wer die Entscheidung zur Ablehnung des Angebots konkret traf, ob die rund 500 Fälle einzeln geprüft wurden und wie viele der Betroffenen inzwischen einen gesicherten Aufenthaltstitel erhalten haben. Auch die Kreisverwaltung Coesfeld konnte nach Berichten nicht beziffern, wie häufig Köln vergleichbare Angebote in der Vergangenheit angenommen oder abgelehnt hat.

Fazit

Der Fall aus Köln zeigt exemplarisch, wie groß der Interpretationsspielraum zwischen Bundesrecht und kommunaler Verwaltungspraxis beim Thema Abschiebungen sein kann. Während die angekündigte interne Überprüfung noch läuft, bleibt vorerst offen, ob es sich um eine bewusste politische Entscheidung oder um Einzelfallabwägungen der zuständigen Stelle handelte. Weitere Aufklärung wird von der Stadtverwaltung sowie von politischer Seite eingefordert.


Themen: Köln, Abschiebungen, Ausländerbehörde, Torsten Burmester, Duldung

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